Syrien: Präsident Assad verkündet überraschende Generalamnestie
Der syrische Präsident Assad hat eine Generalamnestie für Kriegsdienstverweigerer und Bagatelldelikte erlassen. Schwere Straftaten bleiben jedoch von der Amnestie ausgeschlossen.
Damaskus. – Der syrische Präsident Baschar al-Assad hat am Sonntag ein Dekret über eine „Generalamnestie“ für Militärdienstflüchtlinge und geringfügige Vergehen, die vor dem 22. September 2024 begangen wurden, erlassen. Das berichtete die staatliche Nachrichtenagentur SANA. Das Amnestiegesetz umfasst sowohl innere als auch äußere Desertion, wie sie im Militärstrafrecht des Landes definiert ist.
Von der Amnestie ausgenommen sind allerdings Personen, die sich noch auf der Flucht befinden. Für Fahnenflüchtige im Inland wurde eine Frist von drei Monaten festgelegt, während sich Personen, die ins Ausland desertiert sind, innerhalb von vier Monaten stellen müssen, um in den Genuss der Amnestie zu kommen.
Ausnahmen für schwere Straftaten
Das Dekret erstreckt sich auch auf kleinere Vergehen und Übertretungen, schließt jedoch schwere Verbrechen aus, die als „schwerwiegende Angriffe auf die Gesellschaft und den Staat“ eingestuft werden. Ebenfalls von der Amnestie ausgenommen sind Straftaten im Zusammenhang mit Korruption, Urkundenfälschung, Verletzung des öffentlichen Anstands und bestimmte Diebstahldelikte.
Ausgeschlossen von der Amnestie sind auch Straftaten wie Verstöße gegen das Baurecht, Wirtschaftsdelikte, Stromdiebstahl und betrügerische Nutzung von Kommunikationsdiensten. Ebenfalls ausgenommen sind Vergehen im Zusammenhang mit dem Verbraucherschutz, Prüfungsdelikte, Waldzerstörung und die Verwendung ausländischer Währungen anstelle des syrischen Pfunds.
Präsident Assad erlässt regelmäßig Amnestien, die als Geste des guten Willens gegenüber der internationalen Gemeinschaft interpretiert werden. Allerdings decken diese Dekrete in der Regel nicht die Bereiche ab, die für eine sichere Rückkehr der syrischen Flüchtlinge notwendig wären, meinen westliche Kritiker.