Valencia: Rechte Lokalregierung führt rückwirkend Hafengebühren für „NGO-Rettungsschiffe“ ein
In Valencia fordert der Hafen Borriana von der NGO Aita Mari rückwirkend 63.000 Euro Hafengebühren, nachdem eine umstrittene Gesetzesänderung NGO-Schiffe nicht mehr von den Gebühren befreit. Die Entscheidung stößt bei Menschenrechtsorganisationen auf heftige Kritik und könnte künftige Einsätze im Mittelmeer gefährden.
Valencia. – In Valencia sorgt eine neue Regelung zur Erhebung von Hafengebühren für Aufregung. Der örtliche Hafen Borriana verlangt von der NGO Aita Mari eine Nachzahlung von 63.000 Euro für Hafengebühren, die seit 2021 angefallen sind. Die Forderung bezieht sich auf den Zeitraum, in dem das Schiff regelmäßig im Hafen lag, um humanitäre Einsätze vorzubereiten.
Die Entscheidung, die Hafengebühren rückwirkend zu erheben, ist Teil einer umstrittenen Gesetzesänderung, die im Juni dieses Jahres von der neuen Regierungskonstellation aus Partido Popular und VOX durchgesetzt wurde. Sie hebt die bisherige Befreiung humanitärer Schiffe von den Hafengebühren auf. Bis dahin konnten zivile Rettungsschiffe wie die Aita Mari, die Migranten im Mittelmeer aufnimmt, kostenlos in valencianischen Häfen anlegen.
Kritik von NGOs
Die Entscheidung, die rückwirkend bis 2021 gilt, wird von Menschenrechts- und Hilfsorganisationen scharf kritisiert. Sie sehen darin einen Versuch, humanitäre Hilfe zu behindern und werfen der Regierung eine fremdenfeindliche Agenda vor, die das Leben von Migranten gefährden könnte. „Wir glauben nicht, dass diese Forderung rechtmäßig ist, und wir wissen nicht, auf welcher Rechtsgrundlage sie beruht“, sagte der Kapitän der Aita Mari, Íñigo Mijangos. Er führt die Gesetzesänderung auf den Einfluss der rechtspopulistischen Partei VOX zurück, die sich für die neuen Maßnahmen eingesetzt hat.
Die zusätzlichen Kosten stellen eine erhebliche finanzielle Belastung für die NGOs dar und könnten zukünftige Einsätze stark beeinträchtigen. Die nächste geplante Mission der Aita Mari, die im Oktober stattfinden soll, steht daher unter einem ungewissen Stern, da die neue Regelung die Durchführung von Einsätzen erheblich erschweren könnte.