Wegen Corona: Irland verkündet zweiten Lockdown
Alle nicht notwendigen Geschäfte müssen schließen, ebenso Restaurants, Pubs und Bars. Die Maßnahmen gelten bis zum 1. Dezember.
Dublin/München/Linz. – Irland verschärft seine Maßnahmen im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie drastisch und kehrt als erstes EU-Land in den Lockdown zurück. Am Montag ordnete Ministerpräsident Micheal Martin erneut eine Ausgangssperre für die Bevölkerung an. Wie die irische Regierung mitteilte, tritt am Mittwoch die höchste von fünf Stufen in Kraft. Ab dann gelten die Maßnahmen für die kommenden sechs Wochen.
Geschäfte müssen schließen
„Jeder im Land wird gebeten, zu Hause zu bleiben“, sagte Martin. Menschen dürfen sich nur noch im Umkreis von fünf Kilometern von ihrem Wohnort bewegen. Zudem beschloss die Regierung die Schließung aller nicht notwendigen Geschäfte. Pubs, Restaurants und Bars dürfen nur noch Außer-Haus-Service anbieten. Besucher fremder Haushalte sind dann in Innenräumen nicht mehr gestattet. Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen bilden jedoch die Ausnahme und sollen weiterhin geöffnet bleiben, „weil wir nicht zulassen können und wollen, dass die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen ein weiteres Opfer dieser Krankheit wird“, sagte Martin in einer nationalen Fernsehansprache. Auch wichtige Branchen wie das Baugewerbe sollen offen bleiben.
Zuletzt erlebte das Land, das knapp fünf Millionen Einwohner hat, einen neuen Anstieg der Fallzahlen. Die Behörden meldeten am Montag mehr als 1.000 Neuinfektionen. Insgesamt sind bisher knapp 51.000 Ansteckungen in Irland registriert worden. Auch der britische Landesteil Wales führt einen zweiwöchigen Lockdown ein.
Lockdown im Berchtesgadener Land
Das deutsche Bundesland Bayern greift wegen steigender Infektionszahlen im Kreis Berchtesgadener Land ebenfalls zu drastischen Maßnahmen. Seit heute 14 Uhr gelten im Landkreis an der österreichischen Grenze zu Salzburg die ersten deutschen Ausgangsbeschränkungen seit dem nationalen Lockdown im Frühjahr. Diese sollen zunächst für zwei Wochen gelten.
Die Menschen dürfen die eigene Wohnung dann nur noch aus triftigen Gründen verlassen, etwa um arbeiten zu gehen, einzukaufen, oder Sport zu treiben. Schulen, Kindertagesstätten, Freizeiteinrichtungen und Restaurants müssen schließen, Veranstaltungen werden untersagt. Nur Gottesdienste seien davon ausgenommen, sagte Landrat Bernhard Kern (CSU). Auch der Besuch von Krankenhäusern und Reha-Kliniken ist untersagt. Ausgenommen hiervon sind Geburts- und Palliativstationen sowie Hospize.
Gastroregistrierpflicht in Oberösterreich
Erst am Montag hatte auch die türkis-grüne Regierung in Wien eine bundesweite Verschärfung der Corona-Maßnahmen angekündigt. Einzelne Länder führten aber noch zusätzliche Maßnahmen ein. In Oberösterreich etwa gilt in der Gastronomie ab heute die Gästeregistrierungspflicht. Laut der entsprechenden Verordnung müssen Wirte Daten wie Namen, Adresse und Telefonnummer ihrer Gäste sowie Datum, Uhrzeit und – wenn vorhanden – Tischnummer erfassen, vier Wochen lang aufbewahren und bei Bedarf den Behörden aushändigen. Nach sechs Wochen sind die Daten zu löschen.