Glyphosat: Monsanto muss krebskrankem Hausmeister 289 Mio. Dollar zahlen
Der umstrittene Agrarkonzern Monsanto muss gegenüber einem an Krebs erkrankten US-amerikanischen Hausmeister hohe Schadensatzsummen leisten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Gericht folgte dem Vorwurf des Klägers, das Unternehmen mit Sitz im Bundestaat Missouri habe die Gesundheitsrisiken in seinem Verkaufsschlager ‚Roundup‘ nicht ordnungsgemäß kundgetan. Das Unkrautbekämpfungsmittel enthält den weltweit in der Kritik stehenden Wirkstoff Glyphosat. Die Entscheidung könnte richtungsweisend für künftige Klagen sein.
289 Mio. Dollar für krebskranken Hausmeister
Das Geschworenengericht in San Francisco sah einem Artikel der Presse zufolge in der mangelhaften Deklaration eine „Heimtücke“ des US-Konzerns. Deshalb muss dieses einem 46-jährigen Hausmeister aus Kalifornien nun 289 Millionen US-Dollar (253 Mio. Euro) an Schadensersatz zahlen. Dieser setzte das Mittel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit in den Gärten mehrerer Schulen jahrelang liberal ein. Im Jahr 2014 diagnostizierte man bei ihm dann unheilbaren Lymphdrüsenkrebs.
Monsanto & Bayer bestreiten Gesundheitsschädlichkeit
Wenig Verständnis hat man für diese Einschätzung des Gerichtes bei der beklagten Partei. Monsanto bestreitet weiterin die kolportierte Gesundheitsschädlichkeit des Produkts. Man beruft sich dabei auf „mehr als 800“ wissenschaftliche Studien und Bewertung, welche ein Krebsrisiko verneinen würden. Sein Produkt, welches seit über 40 Jahren im Einsatz sei, werde man auch zukünftig verteidigen. Im vorliegenden Fall will der Konzern Berufung einlegen.
Ähnlich die Sichtweise beim zukünftigen Mutterkonzern Bayer, welcher den Fall aufgrund des unfertigen Vollzugs der Fusion als Außenstehender Verfolgte. Für das Urteil äußerte man Unverständnis, weil wissenschaftliche Erkenntnisse keinen Zusammenhang zwischen Glyphosat und derartigen Krebserkrankungen nachweisen würden. Dies zeige auch die jahrelange Praxis.
Monsanto erwarten Folgeklagen
Diese Position dürfte neben wirtschaftlichen auch taktische Überlegungen bedienen. Da das Rechtssystem der Vereinigten Staaten das juristische Erbe des englischen Gemeinrechts tradiert, gelten Präzedenzfälle dort als bindend. Auch vor diesem Hintergrund könnte der Schluss, dass Glyphosat potentiell krebserregend sei, Schule machen. Bereits in näherer Zukunft steht dem US-Unternehmen ein weiterer Prozess bevor.
Ein kalifornischer Richter ließ erst im Juli ein Klagebündel mehrerer hundert Landwirte, Gärtner und Verbraucher zu einem Sammelverfahren zu. Zwar konnte auch der vorliegende Fall das Krebsrisiko von Glyphosat nicht abschließend klären – die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hält dies allerdings bereits seit 2015 für „wahrscheinlich“.