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Wirtschaft

Neue EU-Verordnung: Kleine Onlinehändler stoppen Versand ins Ausland

Seit dem 12. August gelten in der Europäischen Union neue Vorgaben für Verpackungen. Vor allem für kleine Onlinehändler könnte diese weitreichende Folgen haben.

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Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt für kleine Onlinehändler zusätzliche Pflichten und Kosten beim grenzüberschreitenden Versand mit sich.
Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt für kleine Onlinehändler zusätzliche Pflichten und Kosten beim grenzüberschreitenden Versand mit sich. (Bild: IMAGO / anke waelischmiller)

Brüssel. – Mit der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) hat die EU ihre Vorschriften für Verpackungen grundlegend neu geordnet. Die Verordnung ist seit dem 12. August 2026 grundsätzlich anzuwenden, trat jedoch bereits im Februar 2025 in Kraft. Einige Bestimmungen greifen allerdings erst zu späteren Zeitpunkten. Ziel der Regelung ist es unter anderem, das Verpackungsaufkommen zu verringern, die Wiederverwertung von Materialien zu verbessern und mehr Verpackungen wiederverwendbar zu machen. Gleichzeitig werden Unternehmen stärker für die Entsorgung und Verwertung der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen verantwortlich gemacht. Insbesondere beim Verkauf über Landesgrenzen hinweg entsteht dadurch für den Onlinehandel zusätzlicher Aufwand. Aufgrund der damit verbundenen Kosten und bürokratischen Pflichten ziehen sich erste Anbieter bereits aus dem grenzüberschreitenden Versand zurück.

Kleine Onlinehändler schränken EU-Versand ein

Betroffen sind unter anderem Händler, die Waren direkt an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten liefern. Diese müssen klären, welche Vorgaben zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im Land ihrer Kunden zu erfüllen sind. Wer etwa aus Deutschland nach Frankreich, Belgien oder Schweden liefert, kann deshalb nicht nur die deutschen Vorschriften berücksichtigen. Je nach Zielland kommen weitere Verpflichtungen hinzu.

Größere Versandhändler können die entsprechenden Kosten auf eine hohe Zahl von Bestellungen verteilen. Bei kleinen Shops, die nur einige Pakete pro Jahr in einen bestimmten Mitgliedstaat schicken, sieht die Rechnung jedoch anders aus. Einige Klein- und Kleinstunternehmen erwägen deshalb laut Medienberichten, einzelne Länder nicht mehr zu beliefern oder ihre Auslandszustellung vollständig einzustellen. Auch der deutsche Händlerbund warnt vor einem Rückzug kleiner Anbieter aus dem grenzüberschreitenden Geschäft.

Bevollmächtigte sorgen für zusätzliche Kosten

Obwohl die PPWR in der gesamten EU unmittelbar gilt, werden die bisherigen nationalen Strukturen nicht durch ein einziges europäisches Verpackungsregister ersetzt. Händler müssen daher auch weiterhin die in den jeweiligen Mitgliedstaaten vorgesehenen Verfahren berücksichtigen. Je nach Land können beispielsweise eine Registrierung, die Beteiligung an einem Entsorgungssystem, regelmäßige Angaben zu Verpackungsmengen sowie entsprechende Gebühren erforderlich sein. In Deutschland müssen betroffene Unternehmen sich weiterhin im Verpackungsregister LUCID registrieren. Die Registrierung selbst ist kostenlos. Es können jedoch Kosten durch die notwendige Beteiligung an einem dualen System entstehen.

Eine besondere Belastung für kleinere Händler kann die Regelung zu Bevollmächtigten darstellen. Beim Direktverkauf verpackter Produkte an Verbraucher in einem anderen Mitgliedstaat kann ein Unternehmen dazu verpflichtet sein, einen dort ansässigen Vertreter für die Erfüllung der EPR-Vorgaben zu benennen. Dadurch kann bei Verkäufen in mehrere EU-Staaten für jedes Zielland zusätzlicher organisatorischer und finanzieller Aufwand entstehen. Gerade bei niedrigen Umsätzen in einzelnen Märkten kann dies darüber entscheiden, ob sich eine Belieferung noch rentiert.

Eine von der EU-Kommission vorgeschlagene Aussetzung dieser Verpflichtung kam vor Inkrafttreten der neuen Vorschriften nicht zustande. Der Rat der Europäischen Union beendete am 24. Juni 2026 die Beratungen über den Vorschlag aufgrund von Vorbehalten zahlreicher Mitgliedstaaten. Damit bleibt die betreffende Verpflichtung vorerst bestehen. Inzwischen richtet sich auch eine Online-Petition gegen die Auswirkungen der PPWR auf Kleinunternehmen und Händler.

WKO warnt vor Belastung kleiner Betriebe

Auch aus Österreich kommt Kritik. So warnt die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) vor erheblichen Belastungen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, und sieht mögliche Nachteile für den grenzüberschreitenden Handel. Problematisch sind dabei vor allem die Fixkosten. Wenn ein kleiner Betrieb nur wenige Produkte pro Jahr in ein bestimmtes EU-Land verkauft, können die Kosten für Registrierungen, Gebühren, Meldepflichten und gegebenenfalls für einen Bevollmächtigten einen beträchtlichen Teil der Einnahmen aus diesen Bestellungen aufzehren.

Die PPWR enthält kein grundsätzliches Verbot grenzüberschreitender Lieferungen. Händler können somit weiterhin Kunden in anderen Mitgliedstaaten beliefern, sofern sie die jeweils geltenden Vorschriften einhalten. Die Einschränkungen entstehen vielmehr durch die unternehmerischen Entscheidungen. Wenn einem hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand nur wenige Bestellungen gegenüberstehen, kann es für einen kleinen Anbieter attraktiver sein, ein bestimmtes Land aus seinem Liefergebiet zu entfernen. Dadurch könnte sich das Angebot für Verbraucher verkleinern. Produkte kleiner Manufakturen und spezialisierter Shops aus anderen EU-Staaten könnten künftig häufiger nicht mehr an ihre Adresse geliefert werden. Andere Händler könnten versuchen, die zusätzlichen Aufwendungen über höhere Preise oder Versandkosten auszugleichen.

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