3G-Regel in Deutschland: Wie sehr spaltet sie die Gesellschaft?

3G am Arbeitsplatz und im öffentlichen Verkehr – das ist seit dem 24. November in Deutschland Wirklichkeit geworden. Und das, trotz zahlreicher juristischer Bedenken und solcher hinsichtlich der Umsetzung. Was bedeutet das für Reisende, Arbeitnehmer und die Gesellschaft?
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3G-Regel in Deutschland: Wie sehr spaltet sie die Gesellschaft?

Symbolbild Corona-Test (CC0).

3G am Arbeitsplatz und im öffentlichen Verkehr – das ist seit dem 24. November in Deutschland Wirklichkeit geworden. Und das, trotz zahlreicher juristischer Bedenken und solcher hinsichtlich der Umsetzung. Was bedeutet das für Reisende, Arbeitnehmer und die Gesellschaft?

Wer eine Arbeitsstelle hat, bei der er nicht ins Homeoffice wechseln kann, oder den öffentlichen Verkehr nutzen möchte, muss nun geimpft oder genesen sein und das auch nachweisen können. Personen, die sich nicht impfen lassen können oder wollen, müssen einen negativen Test vorweisen – in der Arbeit sogar täglich. Bereits jetzt klagen viele Arbeitgeber darüber, dass die Vorbereitungszeit zu gering war und es beispielsweise zu Schichtverzögerungen kommt. Aber wer nicht den konkreten Status aller Mitarbeiter kontrolliert, muss mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro rechnen. Für Arbeitnehmer droht im Extremfall nach vorheriger Abmahnung die Kündigung. Arbeitsleistungen, die nicht erbracht werden können, weil kein Test vorliegt, müssen auch nicht bezahlt werden.

Knallhart: Auch in Bus und Bahn

Im öffentlichen Verkehr gelten Ausnahmen von der 3G-Regel nur für Kinder unter 6 und Schüler, weil man hier davon ausgeht, dass sie ohnehin regelmäßig in der Schule getestet werden. Bereits Mitte des Jahres hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) einen Vorstoß in diese Richtung unternommen, dann aber nach Widerspruch durch Verkehrsbetreiber und Interessenverbände davon abgesehen. Nach Aussage dieser Stakeholder sei die Kontrolle nicht durchführbar. Warum? Das Bahnpersonal sei dafür nicht zuständig, müsse mit Angriffen rechnen und es sei nicht genügend Bundespolizei vorhanden, um im Zweifel an jedem Bahnsteig zu stehen.

Auf eine Anfrage an den Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestags des verkehrspolitischen Sprechers der AfD-Fraktion, Dirk Spaniel, im Mai dieses Jahres, ob 3G im öffentlichen Verkehr zulässig sei, gab es eine deutliche Antwort: Von der Fahrt dürfe nur ausgeschlossen werden, wer nachweislich mit einer ansteckenden Krankheit infiziert ist. Allein die Tatsache, dass jemand nicht gegen eine ansteckende Krankheit wie Corona geimpft ist, reichte nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes als Grundlage nicht aus, um von der Beförderung ausgeschlossen zu werden. Trotz dieser Bedenken gilt nun 3G in Bus und Bahn. Unter Zuhilfenahme des bahneigenen Sicherheitsdienstes soll regelmäßig kontrolliert werden, im öffentlichen Nahverkehr vermutlich eher stichprobenartig. Wer ohne Test erwischt wird, der muss nicht nur an der nächsten Station aussteigen, sondern dem drohen auch empfindliche Strafen von bis zu mehreren Tausend Euro.

Spaltung total

Mit dieser Maßnahme werden die Menschen nun in ihrer Existenz unter Druck gesetzt. Und wieder mal trifft es vor allem die „kleinen Leute“, also Handwerker, Fabrikarbeiter und all jene, die vom öffentlichen Verkehr abhängig sind. „Von einer Impfpflicht durch die Hintertür kann man jetzt gar nicht mehr sprechen. Das ist mittlerweile eine de facto Impfpflicht. Denn der Druck ist mittlerweile so hoch, dass es kaum noch möglich ist, bei einem halbwegs normalen Tagesablauf mit Arbeitsleben und Kindern auch noch die Tests zu integrieren“, kritisiert Spaniel die neuen Maßnahmen. Für ihn nimmt die gesellschaftliche Segregation mittlerweile Ausmaße an, die man sich in Deutschland noch vor kurzem nicht mehr hätte vorstellen können.

„Pandemie der Ungeimpften“ spieltheoretisch falsch

Hinter der zunehmenden Diskriminierung von Ungeimpften steckt der Vorwurf, sie seien unsolidarisch. Dabei kann von einer „Pandemie der Ungeimpften“ keine Rede sein: Denn, auch wenn man den Bürgern zu Beginn weismachen oder zumindest die Hoffnung schüren wollte, dass eine ausreichende Anzahl an Impfungen in der Bevölkerung den Verbreitungsfaktor verringern und die vielbesprochene Herdenimmunität herstellen würde, ist das nun nachweislich nicht der Fall. Geimpfte Personen können sich infizieren und können den Virus weitergeben. Das räumt selbst der Virologe Christian Drosten mittlerweile ein.

Während sich aber ungeimpfte Personen regelmäßig testen lassen müssten bzw. mittlerweile vom gesellschaftlichen Leben weitgehend ausgeschlossen sind, können sich geimpfte Personen munter weiter frei bewegen und – man ahnt es – den Virus weitergeben. Aus spieltheoretischer Sicht müsste man also eigentlich von einer Pandemie der Geimpften sprechen. Ohne mit diesem Punkt die Impfung grundsätzlich in Frage zu stellen, zeigt es doch eins: Die getroffenen Regelungen sind inkonsistent und sollen vor allem den mündigen Bürger in eine Richtung erziehen, die der Staat vorgibt, lautet häufig die Kritik der Maßnahmen-Gegner. Aber genau das ist nicht Aufgabe des Staates. Wenn also der Virus von geimpften Personen weitergegeben werden kann, dann ist die Impfung keine Frage der Solidarität, sondern eine sehr persönliche Entscheidung, wenden Kritiker ein. Zumal es ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist und damit gesundheitliche Risiken verbunden sind. Und in so einem Fall müssten Gesellschaft und Politik allzumal akzeptieren, dass ein Nein auch ein Nein ist. Wenn das die Regierung nicht anerkennt, ist das ein klarer Indikator für eine Entscheidung, weg von einer freiheitlichen Demokratie, so die Warnungen vieler Kritiker.

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