Anwalt soll 3000 Euro Strafe zahlen

Wegen Kritik an Baerbock wurde dem Anwalt Roscher-Meinel ein Strafbefehl zugestellt.

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Anwalt soll 3000 Euro Strafe zahlen

Annalena Baerbock / Markus Roscher-Meinel

© Metropolico

Der als nationalliberal bekannte Kasseler Rechtsanwalt Markus Roscher-Meinel zeigte sich am Donnerstagmorgen empört und ratlos zugleich. Der Grund: Wegen einer harmlosen Kritik an Außenministerin Baerbock (Grüne) soll er 3000 Euro zahlen, weil er sich im Sinne des Straftatbestands der Politikerbeleidigung § 188 StGB schuldig gemacht habe. Dabei handelt es sich um eine Straftat, die bei Beleidigung mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet wird.

So eine Geldstrafe muss nun Roscher-Meinel Geldstrafe zahlen. Er hatte Baerbock und andere Mitglieder der Bundesregierung im August 2022 auf Twitter in einem Tweet zur Energiepolitik kritisiert und die bereits erwähnte Außenministerin und ihre Kabinettskollegen als „bösartige Versager“ bezeichnet. Für die Behörden reichte diese Aussage aus, um einen Strafbefehl auszustellen. Diesen kommentierte der Anwalt auf Twitter lakonisch: „Einspruch wurde natürlich eingelegt. Bin schließlich auch Fachanwalt für Strafrecht und wehre mich gegen diesen Rechtsmissbrauch zur Einschüchterung der Bürger“.

Andere Nutzer auf Twitter zeigen sich entsetzt. „Skandalös. Man soll also schön die Klappe halten, egal was die in Berlin treiben, unglaublich“, schrieb Nutzer „Faxen Dicke“. „Ja das ist so. Wenn man hier die Wahrheit sagt, wird ausgegrenzt und eventuell bestraft“, meinte Michael H. Andere zeigen sich fassungslos: „Das kann doch wohl nicht wahr sein?“.

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