Anwalt überzeugt Staatsanwaltschaft: Verfahren wegen Eiernockerl-Post eingestellt
Im April, genauer gesagt am 20. April, hatte ein Mann im Netz „Eiernockerl Tag yummy“ geschrieben, was ihm ein Verfahren wegen des Verdachts der Wiederbetätigung einbrachte. Dieses wurde nun eingestellt.
Wien. – Am 20. April 2024 hatte ein Mann auf Facebook den Text „Eiernockerl Tag yummy“ gepostet und sich damit ein Verfahren wegen des Verdachts der Wiederbetätigung eingehandelt. Sein Anwalt Sascha Flatz hat nun am Mittwoch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Wien geteilt, aus dem hervorgeht, dass das Verfahren eingestellt wurde. „Durch unsere Stellungnahme konnten wir die StA davon überzeugen, dass er keinen Vorsatz auf #Wiederbetätigung hatte“, schreibt der Anwalt auf X. Zuvor hatte er noch gewarnt: „Vorsicht, was man im Netz postet“.
Nutzer verstehen Empörung nicht
Laut Flatz habe sein Mandant am 20.04.2024 nur deshalb gepostet, dass es Eiernockerl gebe, weil er zu diesem Zeitpunkt auf Diät gewesen sei und seinen Ernährungsberater damit provozieren wollte. Im Einstellungsbescheid heißt es daher, dass dem Beschuldigten kein Vorsatz auf eine Wiederbetätigung im nationalsozialisitschen Sinne nachgewiesen werden konnte.
Der Beitrag löste im Netz zahlreiche Reaktionen aus. Auch Florian Klenk vom Falter mischte sich ein: „Wie lustig“, schrieb er. Andere Nutzer zeigten sich empört oder verwundert: „Welcher Code? Eiernockerl sind ein Code für was genau. Ich fall langsam vom Glauben ab. ich bin ehrlicherweise politisch bzw. historisch nicht so bewandert aber ich habe noch nie von solch einem Code gehört oder gelesen“, schrieb ein Nutzer. „Meine Güte. Ich musste googeln, um das zu verstehen. Soll ich mir jetzt merken, wann der Postkartenmaler Geburtstag hatte? Ist das nicht langsam krank?“, schreibt ein anderer.