Bargeld, GIS, Corona: Startschuss für sieben Volksbegehren
In der Woche vom 19. bis 26. September können in Österreich insgesamt sieben Volksbegehren unterzeichnet werden. Zwei davon richten sich gegen die Corona-Maßnahmen im Land.
Wien. – Am Montag startet in Österreich die Eintragungswoche für sieben Volksbegehren. Davon richten sich zwei gegen die CoV-Maßnahmen. Weiters kann für die Abschaffung der Rundfunkgebühren und die „uneingeschränkte Bargeldzahlung“ unterschrieben werden. Das Begeher unter dem Titel „COVID-Maßnahmen abschaffen“ wurde von Robert Marschall initiiert, jenes mit dem Titel „Wiedergutmachung der COVID-19-Maßnahmen“ vom impfskeptischen Gynäkologen Christian Fiala.
Aufhebung aller Corona-Maßnahmen gefordert
„Wir sind gegen jede Art von Impfzwang, insbesondere bei Kindern“, heißt es im von Marshall eingebrachten Volksbegehren. Die Schulen sollten wieder einen ungehinderten Präsenzunterricht ermöglichen, ganz ohne COVID-Maßnahmen, so die Forderung. Außerdem würden die COVID-Maßnahmen und die 3-G-Regel die Gastronomie-, Dienstleistungs-, und Kulturbetriebe existenziell und ohne erkennbaren Nutzen gefährden. „Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll die sofortige Aufhebung aller COVID-Maßnahmen in Österreich beschließen“, lautet die abschließende Forderung.
Einen ähnlichen Wortlaut hat das zweite Volksbegehren, das sich gegen die COVID-Maßnahmen richtet. „Die vielen willkürlichen Vorschriften der Regierung haben massive menschliche, soziale und wirtschaftliche Schäden verursacht. Durch verfassungsgesetzliche Maßnahmen sollen alle Covid-19-Gesetze zurückgenommen, entsprechende Strafen aufgehoben, bezahlte Strafen refundiert und Schadenersatz nach dem bisherigen Epidemie-Gesetz anerkannt werden“, heißt es darin.
Streng zweckgewidmete Gebühr wäre „legitim“
Das Begehr „GIS-Gebühr abschaffen“ will ein Ende der Rundfunkgebühr. Die von einem großen Teil der Bevölkerung als solche wahrgenommene abnehmende Programmqualität, eine fragwürdige Erfüllung des öffentlichen Bildungsauftrags, parteipolitische Besetzungen der Führungspositionen und des Stiftungsrats sowie die Abschaffung wichtiger Sportübertragungen rechtfertigen die bestehende Gebühr aus Sicht der Initiatoren nicht. Eine „streng zweckgewidmete Gebühr zur Finanzierung von Ö1“ hingegen wird als „legitim“ bezeichnet.
Den Initiatoren des Begehrs „Für uneingeschränkte Bargeldzahlung“ ist das Bargeld als Zahlungsmittel ein großes Anliegen, denn Bargeld sei „gedruckte Freiheit“. Scheine und Münzen seien „im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen“, heißt es im Wortlaut des Volksbegehrens, das eine Verankerung des Bargeldes in der Verfassung fordert. Das Begehr verweist außerdem auf die zunehmende Digitalisierung, die „eine unglaubliche Datensammlung“ ermögliche und „jeden Bürger besorgniserregend gläsern“ mache. „Ein Ziel der Bargeldabschaffung ist, das Konsumverhalten der Bürger zu durchleuchten und die Bürger für
jede Transaktion von digitalen Bezahlsystemen durch Konzerne und Kreditinstitute abhängig zu machen“, so die Kritik.
Die verbleibenden drei Volksbegehren widmen sich den Kinderrechten, dem „Recht auf Wohnen“ und dem Kampf gegen Rassismus.
Alle Begehren können in der Eintragungswoche vom 19. bis 26. September unterzeichnet werden. Möglich ist das (persönlich) direkt vor einer beliebigen Gemeinde bzw. in Wien auf den Magistratischen Bezirksämtern (jeweils unabhängig vom Wohnsitz) während der Öffnungszeiten. Alternativ können die Volksbegehren auch online mittels Handysignatur oder Bürgerkarte unterzeichnet werden.