Bedingungsloses Grundeinkommen: Neues Volksbegehren startet
Laut Initiator soll die Leistung über eine Finanztransaktionssteuer in Höhe von 0,94 Prozent aller in Österreich getätigten Finanztransaktionen finanziert werden.
Wien/Graz. Ab Montag liegt in Österreich ein neues Volksbegehren mit dem Titel „Bedingungsloses Grundeinkommen“ auf. Das Begehren fordert ein Grundeinkommen in der Höhe von 1.200 Euro pro Monat für jeden österreichischen Staatsbürger. Die Eintragung ist ab Montag eine Woche lang möglich.
Österreich „kann es sich leisten“
Mit dem Volksbegehren, das vom Grazer Mag. Max Peter Hofer initiiert wurde, strebt man eine bundesverfassungsgesetzliche Regelung an. „Österreich gehört zu den reichsten Ländern auf diesem Planeten und kann es sich leisten allen seinen Bürgerinnen ein menschenwürdiges Leben mittels eines bedingungslosen Grundeinkommens zu ermöglichen“, heißt es in der Begründung zum Volksbegehren. Nach Vorstellung des Initiators soll die Leistung „über eine Finanztransaktionssteuer in Höhe von 0,94 Prozent aller in Österrech getätigten Finanztransaktionen“ finanziert werden. „Enorme Einsparungen auf bürokratischer Ebene sind ebenso ein großes Plus wie eine deraus resultierende schlanke Verwaltung“, heißt es in der Begründung weiter.
Dort wird das Grundeinkommen weiter als „passende Antwort auf die Herausforderung der Gegenwart“ bezeichnet. Mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen hätte außerdem jeder Mensch die Möglichkeit „frei von Existenzsorgen“ diejenigen Arbeiten zu übernehmen, die er selbst für sinnvoll hält.
100.000 Unterschriften nötig
Bei der Sammlung von Unterstützungserklärungen für das Einbringen des Begehrens wurden laut Hofer rund 15.000 Unterschriften erzielt. Das Volksbegehren selbst kann zwischen 18. und 25. November mittels Handysignatur (online) oder persönlich in jedem Gemeindeamt und jedem Magistratischem Bezirksamt unterschrieben werden.
Wenn das Begehren von mindestens 100.000 Stimmberechtigten unterstützt wird, muss sich das Parlament damit befassen. Allerdings reicht eine bloße Debatte, ein entsprechender Gesetzesentwurf muss nicht daraus folgen.