Behördenversagen: Tatverdächtiger hätte abgeschoben werden sollen
Brisante Details sind im Fall Chemnitz ans Tageslicht getreten. Der 22-jährige Asylwerber aus dem Irak, der im Verdacht steht, den 35-jährigen Daniel H. getötet zu haben, hätte bereits vor zwei Jahren abgeschoben werden sollen.
CHEMNITZ. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Chemnitz teilte der Welt mit, dass eine Abschiebung nach Bulgarien am 13. Mai 2016 als „zulässig“ betrachtet wurde. In Bulgarien hatte der irakische Kurde vor seiner Einreise nach Deutschland bereits einen Asylantrag gestellt.
Frist verstrichen
„Vollzogen wurde die Abschiebung in der Folgezeit jedoch nicht, weshalb die Überstellungsfrist von sechs Monaten ablief und das Bundesamt verpflichtet war, erneut über den Asylantrag zu entscheiden“, teilte der Behörden-Sprecher mit. Seither lebt der mehrfach vorbestrafte mutmaßliche Täter trotz fehlender Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland.
BAMF untersucht den Fall
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sieht in diesem Fall keine Schuld beim Land Sachsen. „Da ist das Bundesamt für Migration zuständig, der Bund“, sagte er im ZDF. Dort sei ein Asylverfahren anhängig. Ein Sprecher des Bundesinnenministerium wiederum erklärte, das BAMF untersuche den Fall und werde klären, warum die Abschiebung nicht erfolgt ist.
Mehrfach vorbestraft
Der 22-jährige irakische Kurde Yousif A. befindet sich momentan mit dem 23-jährigen Syrer Alaa S. in Untersuchungshaft. Beiden wird vorgeworfen, am vergangenen Wochenende einen 35-Jährigen in Chemnitz erstochen zu haben. A. sei laut Angaben der Behörden mehrfach vorbestraft und stehe derzeit unter Bewährung, berichtet die Welt weiter. In den vergangenen zwei Jahren sei er wegen Drogenbesitz, Betrug, Sachbeschädigung, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr und gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden.