Böhmermann klagt Merkel wegen Einschätzung seiner „Schmähkritik“
Der Komiker Jan Böhmermann hat die Bundeskanzlerin verklagt. Der Grund dafür ist die seiner Meinung nach unangebrachte Einschätzung der Schmähkritik an Erdogan.
Berlin. – Genauer geht es um Merkels Worte, Böhmermanns „Gedicht“ sei „bewusst verletzend“ gegenüber dem türkischen Staatspräsidenten gewesen. Wie der „Tagesspiegel“ berichtet, wird nun vor dem Verwaltungsgericht entschieden, ob Merkel ihre Worte revidieren muss. Die Verhandlung ist für den 16. April 2019 angesetzt.
Unterlassungsklage gegen Angela Merkel
Weil sich Böhmermann aufgrund der Worte „vorverurteilt“ sah, klagt er die CDU-Kanzlerin nun auf Unterlassung. Bereits im Jahr 2017 schrieb sein Anwalt in einem Brief an die Kanzlerin, ihre Worte seien einer „Vorverurteilung gleichgekommen“. Weiter habe sich die Kanzlerin einer „juristischen Bewertung des Werkes“ angenommen. Dies sei jedoch nicht ihre Aufgabe.
Nachdem der „Tagesspiegel“ im Jahr 2017 eine Auskunftsklage tätigte, wurde bekannt, dass sich Merkel lediglich durch die „Bild“ über die Schmähkritik informierte. Dort sei jedoch nur ein Ausschnitt desselbigen zu lesen gewesen.
Umstrittenes Böhmermann-Schmähgedicht auf Erdogan
In dem mittlerweile drei Jahre zurückliegenden TV-Beitrag des von Böhmermann moderierten „Neo Magazin Royale“ wird der türkische Präsident unter anderem als „sackdoof“ bezeichnet. Weiter wird ihm zugeschrieben, „ein Präsident mit kleinem Schwanz“ zu sein. Zusammenfassend besteht das „Gedicht“ aus einer Aneinanderreihung von diversen Beleidigungen.
Nach Debatte: Abschaffung des Tatbestands
Jan Böhmermann gab damals an, mit Hilfe des Beitrags den Unterschied zwischen Satire und Schmähkritik aufzeigen zu wollen. Ein Verfahren gegen ihn wegen Beleidigung eines Staatsoberhauptes wurde eingestellt, der Paragraph 103 im Strafgesetzbuch („Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter“) wurde nach längerer gesellschaftlicher und politischer Debatte abgeschafft.