Bundesländer planen Jugendschutzgesetz neu
Die Jugendreferenten der Bundesländer wollen sich am Donnerstag und Freitag in Hall (Tirol) auf einen einheitlichen Jugendschutz einigen. Bereits vor einem Jahr hatten sich die Jugendreferenten auf ein einheitliches Rauchverbot für unter 18-Jährige geeinigt. Umgesetzt hat dies bisher allerdings noch keines der Bundesländer.
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Bei dem heutigen Treffen in Hall sollen die Regeln für Rauchen, Alkoholkonsum und Ausgehen für Minderjährige nun angeglichen werden.
Rauchen, Ausgehen, Alkohol
Neue Regelungen für die Bereiche „Rauchen, Ausgehzeiten und gebrannter Alkohol“ hatte Jugendministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) zuvor ab 1. Jänner 2019 vorgeschlagen. Konkret möchte Bogner-Strauß die Abgabe von Alkohol künftig weiterhin ab 16 Jahren, „Alkoholika mit höherem Promillegehalt“ (Spirituosen) jedoch erst ab 18 Jahren erlauben.
Hinsichtlich der Ausgehzeiten soll es sogar zu einer Lockerung des Gesetzes kommen. Während Jugendliche unter 14 Jahren bisher bis 21.00 Uhr (Salzburg, Steiermark) bzw. 22.00 Uhr (Wien, Vorarlberg, Tirol, Oberösterreich und Niederösterreich) ausgehen durften, will die Ministerin die Grenze einheitlich auf 23.00 Uhr ausweiten. Für 14- bis 16-Jährige soll 1.00 Uhr als Obergrenze gelten.
Auf das bundesweite Anheben des Rauchverbots von 16 auf 18 Jahre hatten sich die Jugendschutzrefernten zwar bereits im März 2017 geeinigt. Zu einer Umsetzung ist es bisher allerdings noch nicht gekommen.