Buntheit als Staatsdoktrin
Anfang Juli verkündete das Bundesministerium der Verteidigung auf seiner Netzseite, dass es vom 1. bis zum 4. Juli die „für Vielfalt und Toleranz“ stehende Regenbogenflagge am Ministerium hissen werde.
Damit ist das SPD-geführte Ministerium nicht die erste Behörde, die den Boden des Neutralitätsgebotes verlässt: Auch in Kommunen werden bei Gelegenheiten wie dem „Christopher Street Day“ von linken und linksliberalen Bürgermeistern munter Regenbogenflaggen an Rathäusern oder anderen öffentlichen Gebäuden gehisst, um „Haltung zu zeigen“ und aller Welt die „bunte Vielfalt“ der eigenen Behörde(n) zu demonstrieren. Mit Handeln im Sinne der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unseres Staates hat das alles nichts mehr zu tun.
Klare Rechtsgrundlage
§ 33 des Beamtenstatusgesetzes und § 60 des Bundesbeamtengesetzes sprechen eigentlich eine relativ klare Sprache: Die Beamten „dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen.“ Nun ist die Regenbogenflagge kein offizielles Symbol einer Partei. Dennoch steht sie aber unzweifelhaft für eine bestimmte Weltanschauung, die von bestimmten Parteien und Gruppierungen vertreten wird – von anderen aber nicht. Damit ist sie schon einmal, egal wie man nun zu ihr steht, kein weltanschaulich neutrales Symbol, sondern eine klare Zuordnung und ein Bekenntnis zu einer bestimmten Weltanschauung. Der Staat verlässt damit nicht nur das Neutralitätsprinzip, sondern grenzt damit auch implizit all jene aus, die sich durch die von der Flagge symbolisierte Weltanschauung nicht repräsentiert fühlen. Er wird (spätestens) dadurch zum klaren Gesinnungsstaat, der sich vom Grundgesetz (nicht ganz so) klammheimlich verabschiedet.
Die Regenbogenflagge steht dafür, dass künftig sämtliche möglichen Lebens- und Partnerschaftsverhältnisse, sämtliche echten, aber eben auch die imaginierten Geschlechter und Sexualitäten nicht nur gleichberechtigt nebeneinander her existieren, sondern als solche auch bitte allesamt vom Staat anerkannt und respektiert werden sollen – egal, wie absurd und wirklichkeitsfern manche imaginierte nicht-biologische Geschlechtlichkeit („Gender“) oder Sexualität auch sein mag.
Eine linke Ideologie
Wer aufmerksam die Nachrichten aus Politik und Sport verfolgt, der sieht, welch absurde Blüten diese Weltanschauung, die die „unparteiische“ und „weltanschaulich neutrale“ Verteidigungsministerin unserer Truppe da aufoktroyiert, so treibt. Da kann sich nun ein biologisch klar männlicher Grüner ein Kleid anziehen und eine Langhaarperücke aufsetzen – wird dadurch mal eben, fast schneller als ein Fingerschnipsen, zur „Frau“. Und nicht nur das: Er zog sogar über die Frauenquote der Grünen in den Bundestag ein, später gegenüber der taz darauf verweisend, dass ein „Penis nicht per se ein männliches Sexualorgan“ sei. Kuriositäten der Parlamentsgeschichte, die von den Trägern der Regenbogenflagge flammend vertreten werden.
Nicht minder kurios mutet es dann an, wenn transsexuelle Schwimmerinnen mit noch und vermutlich auch weiterhin sehr männlicher Muskelstruktur bei entsprechenden Wettkämpfen als „weiblich“ firmieren und dadurch jegliche, im Sport aber eben aus Gründen der Fairness eigentlich sinnvolle Kategorisierung sprengen. Niemand, der über einen einigermaßen gesunden Menschenverstand verfügt, vermag solche Absurditäten des gesellschaftlichen Geschehens nachzuvollziehen. Anders die Vertreter der Regenbogenflagge, die jetzt dank der Regierungsampel auch dem bundesdeutschen Militär ihre Ideologie überstülpen dürfen.
Klare Grenze für jeden Konservativen
Das ist eben die Erkenntnis, die selbst bei kritischen Beobachtern dieses gefährlichen Trends allzu oft untergeht: Es geht schon lange nicht mehr nur um Toleranz gegenüber Schwulen und Lesben, die in Deutschland ja schon lange gesellschaftlicher Alltag ist. Es geht um das Durchpeitschen absurdester geschlechtlicher und sexueller Imaginationen, um Ideologisierung, um Frühsexualisierung von Kindern und damit von Indoktrination der Menschen, die sich dagegen am wenigsten wehren können. Die Regenbogenflagge wird in ihrer Bedeutung inzwischen auf Bereiche ausgedehnt, die mit unserem Grundgesetz nicht nur nichts mehr zu tun haben, sondern die ihm sogar eklatant widersprechen, es aushebeln und die Rechte von Eltern und Familien schwer verletzen.
Und die Regenbogenflagge steht für noch mehr: Sie ist auch eine Art Triumphgeheul der Linksgrünen. Ihre Botschaft ist nicht „Vielfalt und Toleranz“, wenn die Flagge an öffentlichen Gebäuden gehisst wird. Ihre Botschaft ist: „Seht her, wir haben ihn erobert, diesen Staat; wir haben ihn vollendet, den Marsch durch die Institutionen. Wir haben den Staat so weit, dass wir parteiische, weltanschauliche Symbolik an seinen Gebäuden hissen und präsentieren können, ohne dass uns Justiz oder Medien noch Einhalt gebieten. Wir haben gewonnen!“
Für jeden Konservativen muss jedoch klar sein: Wir werden sie damit nicht durchkommen lassen. Wir stellen uns dieser Linksideologisierung entgegen – sei es in den Kommunen, in den Ländern oder im Bund. Hin zu einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die ihren Namen wieder wert ist.
Zur Person:
Martin Reichardt ist Landesvorsitzender der AfD Sachsen-Anhalt, Mitglied des AfD-Bundesvorstands, Bundestagsabgeordneter und familienpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion und diente von 1996 bis 2001 als Bundeswehr-Offizier.