Corona: Land Steiermark bevorzugt künftig geimpfte Bewerber
Die FPÖ zeigte sich über die am Montag präsentierte Regelung entsetzt und kündigte an, die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Regelung prüfen zu wollen.
Graz. – Am Montagmittag fällte das Land Steiermark die Entscheidung bei Neuaufnahmen im Landesdienst jenen Bewerber den Vorzug zu geben, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft wurden. Personallandesrat Christopher Drexler (ÖVP) betonte, die Landesregierung müsse jederzeit voll funktionsfähig sein, das gelte insbesondere in einer Krise. Laut Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) soll im Gesundheitsbereich eine ähnliche Regelung gelten, auch hier werden geimpfte Bewerber bevorzugt. Heftige Kritik an dieser neuen Regelung kommt von der FPÖ, die von einem „Rundumschlag gegen Nicht-Geimpfte“ spricht.
Impfung nachholen
Wer sich künftig für einen Job in der Landesverwaltung, in Sozial- und Behinderteneinrichtungen, in der steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft und in Bildungseinrichtungen bewirbt, muss entsprechend der neuen Regelung vollständig gegen das Coronavirus geimpft sein. Bei Neuaufnahmen in diesen Bereichen wird das Land künftig also Bewerbern den Vorzug geben, die CoV-immunisiert sind. Wenn die Bewerber die Impfung innerhalb von drei Monaten nachholen, werden sie nicht benachteiligt. Auch für Bewerber, die aus medizinischen Gründen nicht gegen CoV geimpft werden können, soll es keine Benachteiligung geben.
Drexler sieht keinen Impfzwang
Grundlage für die neuen Aufnahmekriterien sei eine gesundheitsfachliche Stellungnahme, die bei Robert Krause von der Medizinischen Universität Graz eingeholt wurde. Aus seiner Sicht gebe es drei Gründe für die Impfung. Zum einen sei eine Impfung wichtig bei Menschen, die Kontakt zu Patienen haben, die besonders schützenswert sind oder sich vielleicht selbst gar nicht wegen gewisser Erkrankungen impfen lassen können. Ähnliches gelte für Kollegen, die so geschützt werden sollen. Drittens sei natürlich der geimpfte Mitarbeiter selbst auch gut geschützt. Sollte er sich dennoch infizieren, so wäre der Verlauf der Erkrankung milder, erklärte Kraus.
Eine Pflicht zur Impfung sei das nicht, so Personallandesrat Drexler. Man werde schlicht bei den Bewerbern bei der Aufnahme die Impfung oder Immunisierung als Kriterium einführen und wer geimpft sei, werde bevorzugt.
FPÖ kündigt rechtliche Prüfung an
FPÖ-Klubobmann Mario Kunasek reagierte am Montag in einer Aussendung auf die neue Regelung und übte scharfe Kritik: „Es dürfte sich bei den heute vorgestellten Maßnahmen um einen ersten Schritt in Richtung einer generellen Impfpflicht für alle Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes handeln“, so Kunasek. Schließlich werde auch schon an die steirischen Gemeinden appelliert, ähnliche Regelungen umzusetzen. „Diese Änderungen sind eine massive Diskriminierung von nicht geimpften Bewerbern. Die Spaltung der Gesellschaft in brave impfwillige und böse ungeimpfte Personen wird damit weiter vorangetrieben und erreicht eine neue Dimension.“ Er kündigte an, die rechtlichen Rahmenbedingungen dieser Regelung nun genau prüfen zu wollen, um festzustellen, „ob ein solches Anstellungskriterium überhaupt haltbar ist“, so der freiheitliche Klubobmann.