Corona-Proteste: So können Demonstranten Strafen beeinspruchen
Die „Anwälte für Aufklärung“ stellen auf ihrer Homepage einen Mustereinspruch zur Verfügung.
Bei den Corona-Protesten am vergangenen Samstag in Wien kam es zu insgesamt 1.650 verwaltungsstrafrechtlichen Anzeigen: etwa wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht oder den Sicherheitsabstand.
Der Zusammenschluss „Anwälte für Aufklärung“ (AfA) bietet auf seiner Homepage Einsprüche zum freien Download an. Sogenannte „Mustereinsprüche“ richten sich speziell gegen Strafverfügungen an Demonstrationen. Die „Anwälte für Aufklärung“ wollen damit von Anzeigen betroffenen Demonstranten eine Hilfestellung bieten.
Zum Download: Mustereinspruch gegen Strafverfügungen betreffend Demonstrationen
„Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen“, heißt es in der Selbstbeschreibung der AfA.
Homepage „Anwälte für Aufklärung“: www.afa-zone.at