Corona-Proteste: So können Demonstranten Strafen beeinspruchen

Die „Anwälte für Aufklärung“ stellen auf ihrer Homepage einen Mustereinspruch zur Verfügung.
/
/
1 Minute Lesezeit
Corona-Proteste: So können Demonstranten Strafen beeinspruchen

Bild: TAGESSTIMME.

Die „Anwälte für Aufklärung“ stellen auf ihrer Homepage einen Mustereinspruch zur Verfügung.

Bei den Corona-Protesten am vergangenen Samstag in Wien kam es zu insgesamt 1.650 verwaltungsstrafrechtlichen Anzeigen: etwa wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht oder den Sicherheitsabstand.

Der Zusammenschluss „Anwälte für Aufklärung“ (AfA) bietet auf seiner Homepage Einsprüche zum freien Download an. Sogenannte „Mustereinsprüche“ richten sich speziell gegen Strafverfügungen an Demonstrationen. Die „Anwälte für Aufklärung“ wollen damit von Anzeigen betroffenen Demonstranten eine Hilfestellung bieten.

Zum Download: Mustereinspruch gegen Strafverfügungen betreffend Demonstrationen

„Wir haben uns als unabhängige, keiner politischen Partei oder Bewegung angehörige Rechtsanwälte/innen aus Anlass der infolge COVID-19 seit März 2020 gesetzten staatlichen Maßnahmen zum Schutz von Freiheit und Demokratie, des Rechtsstaates und seiner rechtsschutzsuchenden Bevölkerung vernetzt und auf dieser Plattform zusammengeschlossen“, heißt es in der Selbstbeschreibung der AfA.

Homepage „Anwälte für Aufklärung“: www.afa-zone.at

Über den Autor

Redaktion

Stellenausschreibugn - AfD Sachsen

Kann FREILICH auf Ihre Unterstützung zählen?

FREILICH steht für mutigen, konservativ-freiheitlichen Journalismus, der in einer zunehmend gleichgeschalteten Medienlandschaft unverzichtbar ist. Wir berichten mutig über Themen, die oft zu kurz kommen, und geben einer konservativen Öffentlichkeit eine starke Stimme. Schon mit einer Spende ab 4 Euro helfen Sie uns, weiterhin kritisch und unabhängig zu arbeiten.

Helfen auch Sie mit, konservativen Journalismus zu stärken. Jeder Beitrag zählt!