Der Fall „Shlomo Finkelstein“: Verhaftung wegen Missachtung von Bewährungsauflagen

Am vergangenen Wochenende gab der YouTuber „KasperKast“ bekannt, dass sein Streaming-Partner „Shlomo Finkelstein“ für längere Zeit nicht mehr Teil des wöchentlichen Livestreams sein wird. Weitere Details nannte er nicht. Mittlerweile ist bekannt, dass „Shlomo“ nach monatelanger Fahndung verhaftet wurde.

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Der Fall „Shlomo Finkelstein“: Verhaftung wegen Missachtung von Bewährungsauflagen

P. soll sich in insgesamt acht Fällen strafbar gemacht haben.

© Screenshot Youtube / IMAGO / Panama Pictures

Am Sonntag erklärte der YouTuber „KasperKast“, bekannt durch seine YouTube-Show „Honigwabe“, dass sein Streaming-Partner Aron P., besser bekannt unter den Pseudonymen „Shlomo Finkelstein“ und „Vulgäre Analyse“, für längere Zeit nicht mehr Teil des wöchentlichen Livestreams auf YouTube sein werde. Schnell machten Gerüchte die Runde, P. sei verhaftet worden und sitze im Gefängnis. Diese Vermutungen bestätigten sich später. Wie Apollo News zuerst berichtete, wurde P. am 13.08. in Frankfurt/Oder als „Fußgänger“ von Beamten festgenommen. Grund für die Festnahme war die Vollstreckung einer rechtskräftigen Freiheitsstrafe von einem Jahr aufgrund des Urteils des Amtsgerichts Köln vom 11.12.2020, rechtskräftig seit dem 29.06.2021. Vorausgegangen war ein Bewährungswiderruf im Februar 2022. Es folgte eine monatelange Fahndung nach P..

Fristen nicht eingehalten

Grund für den Widerruf der Bewährung war laut den Apollo News vorliegenden Unterlagen die Nichteinhaltung von zwei der drei Bewährungsauflagen. Demnach hat P. teilweise gegen diese Auflagen verstoßen, indem er Fristen versäumte. So habe er eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro nicht fristgerecht bezahlt und nicht an der angegebenen Adresse gewohnt. Der freie Journalist und YouTuber Boris von Morgenstern, der sich laut Apollo News auf das Umfeld von P. beruft, erklärte, dass P. aus familiären Gründen seine Post nicht auf „zuverlässigem Weg“ erhalten konnte, was dazu führte, dass der Betroffene die Strafe nicht fristgerecht bezahlte.

Die Behörden hätten dann bemerkt, dass P. nicht an seiner Meldeadresse wohnhaft gewesen sei. Die postalische Zustellung amtlicher Briefe wurde dadurch zusätzlich erschwert. P. hatte die Geldstrafe bis zur letzten Frist im Frühjahr 2022 nicht bezahlt, woraufhin die Bewährung widerrufen wurde. Kurz darauf zahlte P. die Geldstrafe. Gegen den Bewährungswiderruf legte P. Berufung ein, versäumte aber wiederum die Frist. Nach Informationen von Apollo News war P. zu den Verhandlungen nicht erschienen. Er habe von seiner Verurteilung aus den Medien erfahren, erklärte er. Die Staatsanwaltschaft Köln versicherte Apollo News jedoch, alle vorgeschriebenen Informationswege eingehalten zu haben.

Was „Shlomo“ zur Last gelegt wird

Was P. konkret vorgeworfen wird, geht aus dem Urteil hervor, das inzwischen öffentlich einsehbar ist. Demnach wird ihm in den meisten der zehn Fälle die „Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften“ vorgeworfen. In insgesamt acht Fällen soll er sich strafbar gemacht haben, unter anderem durch „die Einblendung einer Koranverbrennung auf einem Grill“, „Szenen, in denen Schweinefleisch auf einem brennenden Koran abgebildet wird“, sowie durch Sequenzen, in denen „ein brennender Koran mit einer Flüssigkeit – welche Urin darstellen soll – abgelöscht wird“ oder ähnliche Darstellungen. Die Justiz argumentierte, dass P.s Ziel dieser Aktionen gewesen sei, „die Religion des Islam sowie das religiöse Bekenntnis der muslimischen Menschen zu beschimpfen, herabzusetzen und zu verhöhnen und hierdurch sämtliche Nutzer, beschimpfen, herabzusetzen und zu verhöhnen“. Außerdem habe er in Kauf genommen, „sämtliche Nutzer, welche das Video zur Kenntnis nehmen konnten, ebenfalls zu einer feindseligen Haltung gegen die Religion des Islam und gegen das religiöse Bekenntnis muslimischer Menschen anzureizen“.

Auch die wechselnden Profilbilder des Betroffenen wurden vom Gericht beanstandet. Er soll sich sechsmal der Volksverhetzung schuldig gemacht haben, weil er eine abstrakte Comic-Karikatur des englischen Philosophen Samuel Johnson eingeblendet hat, die ihn als ein Mischwesen aus Mensch und Fledermaus darstellt – mit Hakennase, jüdischen Schläfenlocken, einem Zylinder mit Davidstern und spitzen Zähnen. Das Amtsgericht schloss daraus, „dass für einen Betrachter des Videos ersichtlich war, dass besagte Kreuzung aus Fledermaus und Mensch einen jüdischen Menschen darstellen sollte“.

Satirischer Kontext sein nicht klar gewesen

In einem anderen Video soll das Comic-Bild „durch eine große Hakennase und durch rot leuchtende Augen sowie ein Rattengebiss entstellt und auf einen Rattenkörper montiert“ worden sein. Hier soll es P.s Ziel gewesen sein, „die in Deutschland lebenden Menschen jüdischen Glaubens nicht als gleichwertige Menschen, sondern sie als verachtenswert, minderwertig und den Tieren gleichstehend“ zu degradieren. Der satirische Kontext sei nicht klar gewesen. Die Tatsache, dass P. seinen Spitznamen „Shlomo“ von rechtsradikalen Kritikern wegen seiner offenen Israelsolidarität bekommen und ihn daraufhin selbstironisch adaptiert hatte, ließ das Gericht nicht gelten.

In wieder einem anderen Fall soll P. ein Goebbels-Foto gezeigt haben, auf dem ein Hakenkreuz zu sehen war, allerdings nicht in einem gegenüber dem Nationalsozialismus positiven Kontext, wie Apollo News berichtet. Auf X hat eine Nutzerin sich die Mühe gemacht und alle Videos rausgesucht, für welche P. jeweils für einzelne Szenen angeklagt wurde.

Über den Autor

Monika Šimić

Monika Šimić wurde 1992 in Zenica (Bosnien und Herzegowina) geboren. Die gebürtige Kroatin wuchs in Kärnten auf und absolvierte dort die Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe.

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