Doppelmoral: Empörung über Bauernproteste vor Haus der Agrarministerin
Die aktuelle Unruhe unter den Landwirten spitzt sich weiter zu. Während in manchen Großstädten bereits erste Großdemos veranstaltet werden, haben Bauern in Niedersachsen ihren Unmut direkt an die Quelle getragen.
Am Abend des 14. Dezember kam es zu einem Polizeieinsatz am Wohnhaus der niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte (Grüne). Hintergrund war eine spontane Demonstration von rund 30 Landwirten vor dem Wohnhaus der Politikerin. Rund 30 Personen hatten sich mit ihren Traktoren auf der Zufahrtsstraße eingefunden, private Handyvideos zeigen einen Zug durch den Ort. Die Ministerin war zum Zeitpunkt der Demonstration nicht zu Hause. Die Polizei sperrte das Anwesen Staudtes ab, es kam jedoch zu keinen Zusammenstößen mit den Demonstranten. Der innenpolitische Sprecher der Grünen im niedersächsischen Landtag, Michael Lühmann, bezeichnete den Vorfall als „vollkommen inakzeptable Grenzüberschreitung“.
Die Demonstranten machen Staudte für die Streichung der Steuervergünstigung für Agrardiesel verantwortlich, viele fürchten um die Existenz ihrer Betriebe. Bauernverbandspräsident Joachim Ruckwied bezeichnete die Entscheidung der Ampelregierung als „Kampfansage an die deutsche Landwirtschaft und an uns Bauernfamilien“. Miriam Staudte hatte sich bereits offen gegen die Pläne der Bundesregierung ausgesprochen und auf Kompromisse gedrängt.
Gute Demo – Schlechte Demo?
Staudte zeigte sich empört über die Aktion. Es sei „selbstverständlich legitim zu demonstrieren, [...] aber nicht vor Privathäusern“, sagte sie. Sie habe deshalb Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs gestellt, der Staatsschutz ermittle bereits. Das Ministerium wertete den Protest als „Versuch der Einschüchterung“ und verurteilte ihn. Im August genehmigte die Dortmunder Polizei dagegen eine Demonstration vor dem Haus des AfD-Politikers Matthias Helferich – trotz Hausverbot. Die Antifa hatte mobilisiert und durfte das Grundstück des Bundestagsabgeordneten stundenlang belagern. Ob eine strafrechtliche Verfolgung wegen Hausfriedensbruchs im Fall Staudte Erfolg haben dürfte, ist daher fraglich.