Ehemaliger SPÖ-Lokalpolitiker wegen Dschihadisten-Video verurteilt
Das Landesgericht Wels verurteilte einen 43-jährigen früheren Ersatzgemeinderat der SPÖ am Mittwoch zu einem halben Jahr bedingter Haft, weil er ein IS-Video teilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wels. Der damalige islamische Religionslehrer teilte einem Artikel der Presse zufolge offenbar im Jahr 2013 auf Facebook ein Video, welches die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) glorifizierte. Beteuerungen wonach der Mann den Inhalt nicht genau gekannt haben will, schenkte das Gericht hingegen keinen Glauben. Ins Gefängnis muss der bisher unbescholtene Software-Entwickler dennoch nicht. Die Strafe wurde nämlich zur Bewährung ausgesetzt, diese läuft ein Jahr lang.
Video zeigte offenbar eindeutige IS-Symbolik
Die Anklage gegen den früheren Vorsitzenden eines türkisch-proislamischen Kulturvereins lautete auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation sowie kriminellen Vereinigung. Im beanstandeten Video mit dem übersetzten Titel „Ein Gedicht über den Dschihad“ fanden sich laut Staatsanwaltschaft diverse unverkennbare Symbole der IS-Terrorgruppe. Man sehe etwa einen IS-Reiter, den Namenszug des Anführers Abu Bakr al-Baghdadi und mehrere Kämpfer der Organisation. Das Machwerk verherrliche den Märtyrertod, damit hätte der Mann IS-Propaganda verbreiten wollen.
Angeklagter will Inhalt nicht gekannt haben
Von den vorgeworfenen Sympathien für islamistische Ideologien wollte der Angeklagte indes nichts wissen und bekannte sich nicht schuldig. Vielmehr sei er ein „liberaler weltoffener Mensch“, der „nie Mitglied einer Terrorvereinigung“ gewesen sei. Mit heutigem Wissen hätte es nie zur Teilung des Inhaltes kommen können, der IS verfolge eine „menschenverachtende Vorgehensweise“. Aufgrund der Vorwürfe verlor der Mann einst seine Anstellung als Religionslehrer und musste auch die SPÖ verlassen.
Beide Seiten legen Berufung ein
Eine ähnliche Argumentation verhalf übrigens im April einem 52-Jährigen am Landesgericht Steyr zu einem Freispruch im Zweifel. Im vorliegenden Fall schloss sich das Gericht jedoch der Ansicht der Ansicht der Staatsanwaltschaft an. Diese sah es als erwiesen an, dass dem Beschuldigten der Inhalt sehr wohl geläufig war. Weiters sei der Mann in verschiedenen Einvernahmen durch widersprüchliche Aussagen aufgefallen.
Da beide Seiten gegen die Strafhöhe beriefen, die Verteidigung zudem Nichtigkeitsbeschwerde einlegte, ist das Urteil vorerst nicht rechtskräftig.