Empörung vor NR-Wahl: Freie Medien dürfen nicht aus dem Parlament berichten
Wenige Tage vor der Nationalratswahl ist bekannt geworden, dass mehrere freie Medien keine Akkreditierung für die Berichterstattung aus dem Parlament am Wahlabend erhalten haben. FPÖ-Generalsekretär Hafenecker spricht von politischer Einflussnahme und fordert Aufklärung.
Wien. – Am kommenden Wochenende findet in Österreich die Nationalratswahl statt. Das Medieninteresse ist groß. Auch Vertreter freier Medien wollten am Wahlabend direkt vor Ort berichten, doch nun sorgt der Ausschluss einiger freier Medien im Vorfeld der Wahl für Aufregung. Scharfe Kritik kommt unter anderem von FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher Christian Hafenecker, der den Vorgang als „einmalig in der Zweiten Republik“ bezeichnete und dem ÖVP-geführten Innenministerium politischen Einfluss auf die freie Berichterstattung vorwarf.
Innenministerium entscheidet über Medienzugang
Laut Hafenecker wurde die FPÖ darüber informiert, dass der private Fernsehsender Report24 vom Innenministerium nicht zur Wahlberichterstattung im Parlament zugelassen worden sei. „Mir ist auch bekannt, dass noch zwei weitere Medien ausgeschlossen werden sollen“, fügte er hinzu. Besonders kritisch sei dabei, dass nicht das Parlament selbst, sondern das Innenministerium, genauer gesagt die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienste (DSN), diese Entscheidung getroffen habe. Hafenecker wertete den Ausschluss der Journalisten als „ein starkes Stück“.
Vorwurf der Überwachung von Journalisten
Hafenecker äußerte sich dazu bei einer Pressekonferenz, deren Hauptthema ursprünglich die ORF-Haushaltsabgabe war, und sprach von einem „Spitzelstaat“. Es sei unvorstellbar, dass Journalisten durch den Geheimdienst überwacht und überprüft würden, was darüber entscheide, ob sie ihrer Arbeit nachgehen dürfen oder nicht. Die betroffenen Journalisten seien zudem nicht über die Gründe ihres Ausschlusses informiert worden, und selbst die Pressestelle des Parlaments wisse nichts über die Hintergründe, hieß es zunächst.
Inzwischen wurde der Freiheitliche Parlamentsklub auf Anfrage von der Parlamentsdirektion informiert, auf welcher Rechtsgrundlage das Innenministerium behauptet, die Journalisten vom Zutritt zum Parlament ausschließen zu können. „Es handelt sich dabei um den § 22 des Sicherheitspolizeigesetzes. Das bedeutet, dass ÖVP-Innenminister Karner die Journalisten offenbar für potenzielle Schwerverbrecher hält, die mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Anschlag verüben würden“, so Hafenecker zu den neuen Erkenntnissen.
FPÖ fordert Aufhebung der Zugangsbeschränkung
„Es ist absolut inakzeptabel und ein Skandal von höchster Ordnung, wenn der Geheimdienst im ÖVP-Innenministerium erstens in die Pressefreiheit massiv eingreift und zweitens die Journalisten auch noch als potenzielle Schwerverbrecher verleumdet“, kritisiert er. Denn selbst die Parlamentsdirektion könne die Vorgehensweise des Innenministeriums nicht nachvollziehen, so Hafenecker. Diese habe die FPÖ auf Anfrage darüber informiert, dass sie mit dem Innenministerium in eine rechtliche Erörterung eintreten werde.
Zuvor forderte Hafenecker das Innenministerium schon auf, die Zugangsbeschränkungen für Journalisten am Wahlabend aufzuheben und sich bei den betroffenen Medienvertretern zu entschuldigen. Er stellte zudem die Frage nach der rechtlichen Grundlage für diese Entscheidung. Fakt sei jedenfalls, dass der „tiefe Staat“ der ÖVP freie Medien bei ihrer journalistischen Arbeit behindern würde.