EuGH-Urteil schützt straffällige EU-Ausländer vor Ausweisung

Straffällige EU-Ausländer dürfen nicht automatisch ausgewiesen werden. Wer mindestens fünf Jahre in seinem EU-Gastland lebt und „gut integriert“ ist, darf in vielen Fällen weiterhin im Land bleiben.
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EuGH-Urteil schützt straffällige EU-Ausländer vor Ausweisung

Symbolbild: Pixabay (CC0)

Straffällige EU-Ausländer dürfen nicht automatisch ausgewiesen werden. Wer mindestens fünf Jahre in seinem EU-Gastland lebt und „gut integriert“ ist, darf in vielen Fällen weiterhin im Land bleiben.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) dürfen ausländische EU-Bürger, die straffällig geworden sind, nicht automatisch ausgewiesen werden. Das urteilte laut übereinstimmenden Medienberichten das höchste Gericht der Europäischen Union am Dienstag in Luxemburg.

Verstärkter Ausweisungsschutz für EU-Bürger

Für EU-Bürger, die bereits fünf Jahre im Gastland leben und integriert seien, gelte demnach ein verstärkter Ausweisungsschutz. Dieser Schutz werde mit der Dauer des Aufenthalts noch weiter verschärft, heißt es laut Bericht der Jungen Freiheit im Urteil.

Personen, die über fünf Jahre in einem anderen EU-Land gelebt haben, können damit nur aus „schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit“ ausgewiesen werden. Nach zehn Jahre Aufenthalt im Gastland müssten sogar „zwingende Gründe“ vorliegen. Nach einer langjährigen Haftstrafe müsse man die Straftat und die Situation des betroffenen Straftäters prüfen. Darunter fällt auch das Verhalten des Verurteilten während seiner Gefängniszeit.

Ausländer aus Drittstaaten nicht betroffen

Die Entscheidung des EuGH betrifft nur EU-Ausländer. Migranten aus sogenannten Drittstaaten außerhalb der EU sind davon ausgenommen. Nach geltendem EU-Recht hat jeder EU-Bürger, der fünf Jahre ununterbrochen in einem EU-Gastland lebt, das Recht auf Daueraufenthalt im betreffenden Staat.

Hintergrund des Urteils

Hintergrund des EuGH-Urteils ist laut Bericht der Süddeutschen Zeitung unter anderem der Fall eines Griechen, der mit drei Jahren nach Deutschland kam, seither fast ununterbrochen in Deutschland lebt und nur gebrochen Griechisch spricht. Nach einem Raubüberfall auf eine Spielhalle wurde er wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt und sollte anschließend aus Deutschland ausgewiesen werden.

 

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