Exklusiv: Sexualstraftaten und Migranten – wie wehrhaft ist der Staat? (2)
Ein Afghane misshandelt jahrelang mehrere Frauen und wird auf Bewährung freigelassen. Im Jahr 2021 verurteilten deutsche Gerichte mehr als 1.257 männliche Sexualstraftäter wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung oder sexuellen Übergriffs. Mehr als die Hälfte der Täter wurde zu Bewährungsstrafen verurteilt. Im zweiten Teil der dreiteiligen Recherche stellt FREILICH die zehn eklatantesten Kuschelurteile für Sexualstraftäter in Deutschland, Österreich und der Schweiz vor.
Fall 1: Der Seriensexualstraftäter von Regensburg
Am 3. August dieses Jahres hat das Landgericht Regensburg laut Bild-Zeitung einen sechsfachen Sexualstraftäter auf freien Fuß gesetzt. Der angebliche Flüchtling war im Januar 2023 am Münchner Flughafen festgenommen worden, als er gerade von einem Heimaturlaub zurückgekehrt war. Laut Urteil hatte Mohammad M. zwischen 2019 und 2021 mehrere Frauen belästigt. Eines der Opfer war erst 16 Jahre alt. Der Afghane vergewaltigte sie im April 2019 auf einer Bank in der Nähe des Regensburger Hauptbahnhofs.
Rechtsanwalt Jörg Meyer bezeichnete seinen Mandanten als „voll integriert“. Auch der Richter sieht in dem Vergewaltiger „eigentlich ein Musterbeispiel“ für Integration. Strafmildernd kam hinzu, dass der Afghane vor der Tat getrunken und ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gesessen hatte. Entsprechend milde fiel das Urteil aus. Mohammad M. erhielt 22 Monate auf Bewährung, muss ein Anti-Aggressionstraining absolvieren und darf sich nicht mehr betrinken.
Fall 2: Der „psychiatrisch schwer kranke“ Vergewaltiger von Hamburg
Das Hamburger Landgericht hat laut Zeit am 17. August einen aus Syrien stammenden Vergewaltiger für schuldunfähig erklärt. Der Täter Al A. hatte Ende Dezember vergangenen Jahres einer jungen Amerikanerin auf dem Nachhauseweg aufgelauert. Auf einem Feldweg in Harburg überfiel und vergewaltigte der 28-jährige Migrant die 20-Jährige. Um sie zu trösten, habe er ihr nach der Tat etwas zu essen angeboten, so Al A.
Wenige Tage später drang der 28-Jährige gewaltsam in die Wohnung einer Rentnerin in Barmbek ein. Mit Faustschlägen zertrümmerte er ihr mehrere Gesichtsknochen. Nachbarn und die alarmierte Polizei konnten Schlimmeres verhindern.
Laut Gerichtsgutachten ist der Syrer „psychiatrisch schwer krank“. Für das Gericht bedeutet das: Keine Haftstrafe, aber Unterbringung in der Psychiatrie, bis der Syrer keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt.
Der syrische Sexualstraftäter Al A. steht für einen größeren Trend in Hamburg. Wie FREILICH berichtete, muss die Hansestadt immer mehr Geld für die Unterbringung von Migranten ausgeben. Gleichzeitig sinke das Sicherheitsgefühl. Das geht aus der Umfrage der Hamburger Polizei „Sicherheit und Kriminalität 2020“ hervor. Danach fühlen sich zwei Drittel der Hamburgerinnen nachts auf der Straße nicht mehr sicher. In öffentlichen Verkehrsmitteln fühlt sich nur noch die Hälfte der Hamburgerinnen sicher.
Fall 3: Vorbestraft und nicht integriert? Bewährung!
Das Wiener Landesgericht verurteilte am 29. Jänner 2019 laut der Tageszeitung Kurier einen Türken wegen versuchter Vergewaltigung zu 15 Monaten bedingter Haft. Dem zur Tatzeit 17-jährigen Täter war das damals 15-jährige Opfer auf der Straße aufgefallen. Am Wiener Quellenplatz folgte er ihr in ein Wohnhaus und küsste sie. Als sich das Mädchen wehrte, drückte er sie im Stiegenhaus an die Wand und zog seine Hose herunter. Ein herbeieilender Hausbewohner rettete das Mädchen vor einem Martyrium. Der Türke flüchtete.
Gegen den Täter wurde wegen Diebstahls und schwerer Nötigung ermittelt. Durch einen DNA-Abstrich konnte der Täter, der 2011 von seinem Vater aus der Türkei nach Österreich nachgezogen war, identifiziert werden.
Während des Verfahrens zeigte sich die mangelnde Integration des Türken: Nach eigenen Angaben bewegt er sich ausschließlich in der türkischen Community und arbeitet in einem islamischen Supermarkt. Dem Prozess konnte er nur mit Hilfe eines Dolmetschers folgen. Sexuelle Erfahrungen hatte er allerdings vor der versuchten Vergewaltigung durch einen Bordellbesuch mit zwei Cousins.
Trotz dieser äußerst ungünstigen Sozialprognose verhängte das Gericht eine Bewährungsstrafe. Das Opfer leidet bis heute unter den Folgen der Tat. Panikattacken und Angstzustände machen ihr immer noch zu schaffen. Das Gericht sprach ihr ein Schmerzensgeld von 1.300 Euro zu. Der Täter hingegen muss sich einer Sexualtherapie unterziehen. Ob ihm dabei ein Dolmetscher zur Seite gestellt wird, geht aus dem Bericht des Kurier nicht hervor.
Fall 4: Zweimal Kinderschänden, trotzdem nur Bewährung
Am 1. August 2021 verhängte das Amtsgericht Gießen nach einem Bericht der Gießener Allgemeinen eine Bewährungsstrafe gegen den vorbestraften Sexualstraftäter Khudai R. Dieser hatte sich im Januar 2020 in das Kinderzimmer eines schlafenden 13-jährigen Mädchens geschlichen und dieses missbraucht. Der afghanische Migrant zeigte sich geständig und einsichtig, äußerte aber „kein Wort der Entschuldigung oder des Bedauerns“.
Der Vertreter des missbrauchten Mädchens forderte eine harte Strafe. Die Gießener Allgemeine bezeichnete die Folgen des Missbrauchs als „monatelanges Martyrium“. Dem Richter Heiko Kriewald genügte dagegen das Entgegenkommen des Täters: Er sei geständig und einsichtig. Vor dem Hintergrund, dass ihm als Flüchtling der Verlust seines Aufenthaltsstatus drohe, sei ihm das hoch anzurechnen. Staatsanwalt Volker Bützler sah das ähnlich und stellte eine „günstige Sozialprognose“. Man wolle dem Sexualstraftäter „eine letzte Chance geben“.
Worauf der Staatsanwalt anspielt: Bereits 2020 war der afghanische Kinderschänder laut Bild-Zeitung wegen sexuellen Missbrauchs einer geistig behinderten Elfjährigen und Besitzes von Kinderpornografie auf Bewährung verurteilt worden. Der Missbrauch ereignete sich bei Treffen vor einem Bahnhof in Niedersachsen, wo es mehrfach zum Geschlechtsverkehr kam. Nachdem Khudai R. sich selbst befriedigt hatte, übergab er das Mädchen an „zwei afghanische Komplizen“, so die Bild-Zeitung. Schon damals hätte Khudai R. als verurteilter Sexualstraftäter abgeschoben werden können.
Die Praxis des Kindesmissbrauchs ist in Afghanistan bis heute ein kulturelles Phänomen. Mehr als 20 Prozent aller Afghaninnen sollen bereits mit 15 Jahren verheiratet werden. Am 2. August 2016 berichtete die Deutsche Welle über einen besonders fragwürdigen Fall: Ein 60-jähriger Afghane hatte ein sechsjähriges Mädchen geheiratet. Das Mädchen sei zunächst von ihrem späteren Ehemann entführt und dann von ihrer Familie für eine Ziege und etwas Geld verkauft worden.
Der Kinderschänder Khudai R. hat gut lachen: Zu einem Jahr und acht Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung, verurteilte ihn das Gießener Schöffengericht. Außerdem muss er eine Sexualtherapie machen und 1.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein spenden.
Fall 5: Kosovo-Vergewaltiger: Gekommen, um zu bleiben.
Am 14. Januar 2023 berichtete die Nidwaldner Zeitung, dass das Nidwaldner Obergericht einen Kosovaren wegen Vergewaltigung seiner damaligen Ehefrau zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt hat. Der Familienvater hatte seine Frau vor 2019 zweimal vergewaltigt.
Das Gericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Zudem muss der Kosovare eine Geldstrafe von 15'000 Franken bezahlen und die Schweiz für fünf Jahre verlassen. Der Vergewaltiger, der in der Schweiz einen Sohn hat, hatte gegen die Ausweisung Beschwerde eingereicht. Diese stelle eine unbillige Härte dar. Am 20. Januar berichtete die Nidwaldner Zeitung über den Entscheid des Nidwaldner Obergerichts: Der Kosovare muss die Schweiz nun für fünf Jahre verlassen.
Fall 6: Der jungfräuliche Vergewaltiger von Bad Säckingen
Am 12. Mai 2021 verhängte das Amtsgericht Bad Säckingen laut Südkurier eine weitere Bewährungsstrafe gegen einen syrischen Vergewaltiger. Der 26-jährige Zuwanderer hatte im Dezember 2020 eine 22-jährige Frau gegen ihren Willen mit dem Finger penetriert. Zuvor hatte der Verurteilte die Frau zu sich nach Hause eingeladen. Auf dem Sofa erzählte er seinem Opfer von den „schwierigen Bedingungen“, unter denen er aus Syrien nach Deutschland gekommen sei.
Einen Monat zuvor hatte der Syrer vor Gericht den Vorwurf der Vergewaltigung bestritten. Er habe die Frau lediglich geküsst und an der Brust gestreichelt. Sex vor der Ehe lehne er aus „religiösen Gründen“ ab. Vergeblich: Der Migrant wurde zu einem Jahr Haft auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 1.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen.
Fall 7: „Auf alle erdenklichen Arten vergewaltigt“
Das Amtsgericht Dresden hat am 19. November 2022 laut Tag24 einen tschetschenischen Vergewaltiger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der 34-jährige Familienvater Khizar I. hatte im Mai 2020 seine heimliche Geliebte in ihrer Wohnung bei Dresden besucht. Als die Frau seine Annäherungsversuche ablehnte, sah der Mann rot. Er riss ihr die Kleider vom Leib. „Dann vergewaltigte er sie auf jede erdenkliche Weise“, so Tag24.
Obwohl Khizar I. sein Opfer mit dem Tod bedrohte, zeigte die Frau ihn schließlich an. Khizar I. kam in Untersuchungshaft. Dort machten ihm Gericht und Staatsanwaltschaft ein Angebot, das er nicht ablehnen konnte: zwei Jahre auf Bewährung für ein Geständnis. Khizar I. nahm das Angebot an. Die Staatsanwältin bezeichnete das Strafmaß in ihrem Plädoyer wörtlich als „Geschenk“.
Fall 8: „Vergewaltiger wichtiger als Kinderseelen“
Am 19. Juli 2022 berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland, dass das Bewährungsurteil des Amtsgerichts Waren in Mecklenburg-Vorpommern wegen der Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens rechtskräftig geworden sei. Das Mädchen war Mitte Januar 2022 von einem „unbegleiteten Flüchtling“ aus Afghanistan in den Schlosspark von Neustrelitz gelockt worden. Dort fiel der Zuwanderer über das Mädchen her und vergewaltigte es.
Da der Täter auf 16 Jahre geschätzt wurde, fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Als das Gericht den Vater der Vergewaltigten des Saales verwies, wandte sich dieser an die Presse. Gegenüber RTL bezeichnete Mark S. den Prozess als „so richtig abgekartet“. Mehrere Zeugen seien nicht gehört worden. Wichtige Details würden unter Verschluss gehalten, so S.
Der vermutlich 16-jährige Afghane wurde zu einem Jahr Haft auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Der Täter bekam einen Bewährungshelfer und muss sich bei der Jugendgerichtshilfe melden. Der Vater der Vergewaltigten bezeichnete das Urteil als „Witz“. „Der Schutz von Kinderschändern und Vergewaltigern steht in unserem Land über dem Schutz von Kinderseelen.“
Fall 9: Täter vergewaltigt Beeinträchtigte und zeigt keinerlei Reue
Das Landesgericht Wien hat am 13. April 2023 laut Exxpress zwei syrische Vergewaltiger zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der ältere der beiden Täter hatte eine geistig beeinträchtigte Frau auf eine Toilette am Wiener Praterstern gelockt, wo sein 17-jähriger Landsmann bereits wartete. Während der 22-jährige Täter, der laut Exxpress deutlich älter aussieht, die Toilette bewachte, verging sich der Jüngere an der Beeinträchtigten. „Komm raus, ich will auch“, trieb der Türwächter seinen jüngeren Komplizen zur Eile an. Bahnhofsangestellte, die auf die Ausländergruppe vor der Toilette aufmerksam geworden waren, befreiten die Beeinträchtigte von ihrem Martyrium.
Laut Exxpress versuchten die Syrer, sich die Schuld gegenseitig in die Schuhe zu schieben. Sie zeigten keine Reue und stritten ab, eine Vergewaltigung begangen zu haben. Die Täter erhielten Haftstrafen von zwei Jahre bzw. zweieinhalb Jahren. Von dieser Strafe müssen sie nur acht Monate absitzen. Die restlichen 16 beziehungsweise 22 Monate sind zur Bewährung ausgesetzt. „In wenigen Monaten können sie sich wieder am Praterstern herumtreiben“, kommentierte der Exxpress das Urteil. An der Tat waren zwei Kinder beteiligt, die Schmiere standen. Sie konnten nicht strafrechtlich verfolgt werden, da sie zum Tatzeitpunkt unter 14 Jahre alt waren.
Fall 10: Kaum vorbestraft – Bewährung!
Das Amtsgericht Osnabrück hat am 1. März einen 30-Jährigen wegen Vergewaltigung einer 15-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, berichtet die Neue Osnabrücker Zeitung: Der syrische Täter traf sein Opfer im Juli 2022 vor einer Diskothek in der Osnabrücker Innenstadt. Gegen ihren Willen drückte der Syrer sein Opfer an die Wand und begrapschte sie. Das Mädchen konnte sich losreißen und flüchtete in ein Treppenhaus. Dort fiel der Täter über sein Opfer her und vergewaltigte es.
Strafverschärfend kam hinzu, dass der 30-jährige Syrer seinem minderjährigen Opfer vor der Tat Drogen gegeben hatte. Doch das ließ Richter Michael Hune kalt: Er begründete die Bewährungsstrafe damit, dass der Syrer „nicht nennenswert vorbestraft“ sei. Außerdem sei er durch Alkoholkonsum enthemmt gewesen. „Es war das erste Mal, dass ich Alkohol getrunken habe“, entschuldigte der Syrer die Tat. Außerdem habe der Vergewaltiger eine Wohnung und könne vielleicht in Zukunft einen Job vorweisen, so Hune. Der Richter ist sich sicher: „Sie sind auf einem guten Weg, hier ein ganz normaler Mitbürger zu werden.“
Der Täter kann aufatmen: Er wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zu seinen Auflagen gehört ein Annäherungsverbot an das Opfer und die Zahlung von 3.000 Euro Schmerzensgeld. Die Einigung auf ein Schmerzensgeld ist in den Augen des Richters wohl eine Art Win-Win-Situation. Zum Angeklagten sagte Hune: „So können Sie wenigstens arbeiten und ihr das Schmerzensgeld zahlen, das sie sonst sicher nie bekommen würde.“
Lesen Sie in Teil 1, wie viele Sexualstraftäter in Österreich und Deutschland Ausländer sind. Lesen Sie im kommenden Teil 3, was die deutsche Justiz bei der Verfolgung von Sexualstraftätern behindert und welche Lösungen sich zur Bekämpfung sexueller Gewalt anbieten.