Fernsehsender „RT Deutsch“ wegen fehlender Lizenz verboten
Das deutschsprachige Programm des russischen Senders RT darf in Deutschland nicht mehr ausgestrahlt werden. Es fehle eine erforderliche medienrechtliche Zulassung, so die Begründung.
Berlin. – Die deutsche Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat am 1. Februar die „Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms RT DE in Deutschland beanstandet und untersagt“. Grund hierfür sei eine erforderliche aber nicht vorliegende medienrechtliche Zulassung, begründeten die Kommission ihre Entscheidung. Die Programminhalte von RT Deutsch, einem Ableger des staatlichen russischen Medienunternehmens TV Novosti, hätten bei der ZAK-Entscheidung keine Rolle gespielt, so der Vorsitzende der Aufsichtsbehörde und der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Wolfgang Kreißig.
ZAK: Es geht nicht um Programminhalt, sondern um Lizenzpflicht
Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen betonte Kreißig: „Es geht um die vorgelagerte Frage, wer Veranstalterin des Programms ist und ob diese eine Lizenz hat.“ Die Kommission habe festgestellt, dass die redaktionelle Verantwortung für die Programminhalte von RT DE bei der deutschen RT DE Productions GmbH bestehe und damit lizenzpflichtig sei. Kreißig erklärte weiter, dass der Rundfunkbegriff nicht an Verbreitungswege gebunden sei, daher würde die Beanstandung und Untersagung alle Verbreitungswege betreffen. Hierunter würde insbesondere der Livestream auf den Websites, über die mobile- und Smart-TV-App RT News und über den Satelliten fallen.
Für die lineare Verbreitung des Programms, könne RT Deutsch grundsätzlich eine Lizenz beantragen, so Kreißig weiter. Diese werde erteilt, wenn die geforderten Zulassungsvoraussetzungen des Medienstaatsvertrages erfüllt seien und kein Zulassungsverbot bestehe. Eine Zulassung darf nach Medienstaatsvertrag jedoch nicht „an juristische Personen des öffentlichen Rechts … an deren gesetzliche Vertreter und leitende Bedienstete sowie an politische Parteien und Wählervereinigungen“ erteilt werden. „Gleiches gilt für Unternehmen, die im Verhältnis eines verbundenen Unternehmens im Sinne des § 15 des Aktiengesetzes zu den in Satz 1 Genannten stehen. Die Sätze 1 und 2 gelten für ausländische öffentliche oder staatliche Stellen entsprechend“, zitiert die Frankfurter Allgemeine die entsprechende Stelle im Medienstaatsvertag.
RT DE vermutet politische Gründe und kündigt rechtliche Schritte an
RT DE Productions hingegen wiederholt in dem Streit seine Position, dass das Live-Programm trotz aller gegenteiliger Behauptungen mit Beginn der Übertragung am 16. Dezember 2021 in Übereinstimmung mit europäischem Recht ausgestrahlt werde und bezieht sich damit auf das „Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen“. RT DE hatte am 6. Dezember 2021 eine Sendelizenz in Serbien erhalten, die bis 2029 gültig ist. Der Sender sieht deshalb hinter dem Verbot politische Motive: „Wir können nicht nachvollziehen, warum eine vermeintlich informierte und unabhängige Regulierungsbehörde aus anscheinend rein politischen Gründen handeln sollte, unter Berufung auf eine falsche Version der Wirklichkeit, die sie zu ihren Zwecken zurechtbiegt“, so RT Deutsch in einem entsprechenden Beitrag. Deutschland schlage einen medienrechtlichen Sonderweg innerhalb der europäischen Staatengemeinschaft ein, wenn es seinen Aufsichtsbehörden erlaube, so zu handeln, heißt es weiter. RT Deutsch kündigt „rechtliche Schritte in allen zuständigen Jurisdiktionen“ an.