Flüchtlingsrat ruft auf: Betroffene Afghanen vor Abschiebung warnen

Die deutschen Behörden planen offenbar weitere Abschiebungen nach Afghanistan. Doch der Bayrischer Flüchtlingsrat ruf dazu auf, die betroffenen Afghanen im Vorfeld zu warnen.
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Flüchtlingsrat ruft auf: Betroffene Afghanen vor Abschiebung warnen

Bei den abzuschiebenden Migranten handelt es sich überwiegend um afrikanische Migranten.

© Symbolbild: Flugzeug / Bild: Pixabay [CC0]

Die deutschen Behörden planen offenbar weitere Abschiebungen nach Afghanistan. Doch der Bayrischer Flüchtlingsrat ruf dazu auf, die betroffenen Afghanen im Vorfeld zu warnen.

Wie der Bayrische Flüchtlingsrat am Dienstag via Twitter mitteilte, könnte es kommende Woche zu einem neuen Abschiebeflug nach Afghanistan kommen.

„Bitte warnt alle möglichen betroffenen Personen“

„Warnung: Wir haben nun mehrere Hinweise darauf, dass die nächste Afghanistan-Abschiebung vermutlich Mo 26. o Di 27. März stattfinden könnte“, heißt es in der Twitter-Nachricht. Der Abschiebe-Charter nach Afghanistan soll demnach wahrscheinlich vom Flughafen Leipzig/Halle starten.

„Bitte warnt alle möglichen betroffenen Personen, sowie die die nicht gefährdet sind. Informationen wer betroffen sein könnte und wer nicht, findet ihr u.a. bei Informationen gegen die Angst“, schreibt der Flüchtlingsrat weiter.

Abschiebungen verhindern

Auf ihrer Homepage klärt die Asyl-Organisation darüber auf, dass man die „gefährdeten Personen“ vor einer Abschiebung „informieren“ könne. Außerdem sei es möglich, Schlafplätze zu organisieren. Der Flüchtlingsrat wörtlich:

„Da wir häufig erst recht kurzfristig von dem Termin erfahren, und nicht viel Zeit bleibt, Anwält*innen einzuschalten, waren in der Vergangenheit häufiger Personen um den Tag der Abschiebung nicht durch die Polizei auffindbar. Personen dürfen sich maximal 3 Nächte aushäusig aufhalten, ohne als untergetaucht zu gelten. Damit das wirklich klappt, brauchen gefährdete Personen einen Schlafplatz für diese Nacht.“

Ein weiterer Ratschlag lautet „Blau machen“, denn „auch in Berufsschulen und am Arbeitsplatz wird nach Betroffenen gesucht“. Es habe sich als „hilfreich“ erwiesen, „ein paar Tage um den Termin herum vom Unterricht oder Arbeitsplatz fernzubleiben“. Weiters nennt der Flüchtlingsrat Kirchenasyl und einen Asylfolgeantrag als mögliche Hilfe bei Abschiebungen.

Proteste in mehreren bayrischen Städten

Schließlich könne man auch politischen Druck ausüben: „Kontaktieren Sie örtliche Abgeordnete und machen Sie auf die nächsten Wahlen,
mögliche Parteiaustritte, die Niederlegung von Parteiämtern oder Drohung damit aufmerksam. Organisieren Sie Proteste und Demonstrationen“, heißt es auf der Homepage. Der Flüchtlingsrat kündigte unterdessen selbst Proteste in mehreren bayrischen Städten an.

Der Bayrische Flüchtlingsrat ist eine nicht-staatliche Organisation mit Sitz in München. Unterstützt wird die NGO laut Angaben auf der Homepage von Pro Asyl und der UNO-Flüchtlingshilfe.

Identitätsverweigerer, Gefährder und Straftäter

Doch wer ist überhaupt gefährdet? Das Bayrische Innenministerium schiebt nach eigenen Angaben lediglich abgelehnte Afghanen ab, bei denen es sich um Straftäter, sogenannte Gefährder oder „hartnäckige Identitätsverweigerer“ handelt.

„Mit jeder konsequenten Abschiebung setzt der Rechtsstaat ein Zeichen. Gefährder, Straftäter und hartnäckige Identitätsverweigerer stellen ein klares Sicherheitsproblem in unserem Land dar. Es ist die Aufgabe des Rechtsstaats, seine Bürger zu schützen und die Abschiebung gerade dieser Personengruppen mit Nachdruck durchzusetzen“, betonte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bereits im Februar.

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