Flutkatastrophe: Marokkaner wegen Plünderungen zu Haft verurteilt
Die Plünderungen nach der Flutkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sorgten für Entsetzen. Diese Woche ist ein Marokkaner zu mehr als zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Euskirchen. – Zwei Jahre und drei Monate Gefängnis, so lautet das Urteil des Amtsgericht Euskirchen für einen Marokkaner, der nach der Flutkatastrophe im Juli Geschäfte geplündert hat. Der mehrfach vorbestrafte Nordafrikaner hatte mit einer Axt bewaffnet versucht, Türen einzuschlagen und Tresore zu öffnen. Bereitschaftspolizisten konnten ihn jedoch auf frischer Tat fassen.
118 von 145 mutmaßlichen Plünderern waren Ausländer
Sowohl „Staatsanwaltschaft als auch Gericht stuften die Taten als sehr verwerflich ein“, erklärte Tobias Gülich, der Vize-Direktor des Amtsgerichts Euskirchen, gegenüber dem „Express“. Der in einem Asylheim wohnende Marokkaner ist dabei kein Einzelfall, von 145 mutmaßlichen Plünderern, die in Nordrhein-Westfalen ermittelt werden konnten, hatten 118 keine deutsche Staatsangehörigkeit.