Fünf Asylbewerber sollen 14-Jährige nahe Ulm vergewaltigt haben
Die tatverdächtigen Männer sind zwischen 14 und 26 Jahre alt. Von den Behörden wird derzeit unter anderem untersucht, ob das Opfer mit Rauschmitteln gefügig gemacht wurde.
Ulm. – Am vorletzten Freitag soll ein 14-jähriges Mädchen Opfer eines Sexualdelikts geworden sein, wie aus einer Pressemitteilung der Polizei Ulm hervorgeht. Verdächtigt werden insgesamt fünf Asylbewerber, gegen drei von ihnen wurde mittlerweile ein Haftbefehl erlassen.
Tat bereits in Halloween-Nacht
Laut der am Dienstag veröffentlichten Pressemeldung soll die Tat bereits in der Halloween-Nacht stattgefunden haben. Wie das 14-jährige Opfer sowohl seiner Mutter als auch der Polizei erzählt haben soll, kenne sie einen der Verdächtigen und sei diesem am Tatabend in seine Wohnung gefolgt.
Dort soll es anschließend zu einem Sexualdelikt gekommen sein. Verdächtigt werden insgesamt fünf Asylbewerber im Alter von 14 bis 26 Jahren. Die Verdächtigen wurden ermittelt, mittlerweile wurden auch Haftbefehle gegen einen 16- einen 26- sowie einen 15-Jährigen ausgestellt. Ein 14- und ein 24-Jähriger befinden sich laut der Polizei auf freiem Fuß. Die Migranten sollen laut der „Bild“ aus Afghanistan, dem Irak und Iran stammen.
OB Czisch: „Müssen alle in die Pflicht nehmen“
Der Oberbürgermeister Ulms, Gunter Czisch (CDU), gab am Mittwoch gegenüber der „Südwest Presse“ eine Stellungnahme zum Fall ab und zeigte sich dabei schockiert über die Tat. Allerdings hätten alle Eltern auch die Pflicht, „dafür zu sorgen, dass ein minderjähriges Mädchen nicht alleine in der Stadt rumläuft“. Man müsse „alle in die Pflicht nehmen“, wenn man „solche Fälle“ verhindern wolle.
Nach Kritik ergänzte der Oberbürgermeister, dass das Mädchen selbstverständlich keine Schuld an der Tat habe, sondern „ausschließlich die Täter“.
Mittlerweile wurde auch ein toxikologisches Gutachten angefertigt. Neben Alkohol soll das Opfer auch andere Substanzen im Blut gehabt haben. Laut der Polizei lege dies die Vermutung nahe, dass das Mädchen mit Rauschmitteln gefügig gemacht werden sollte.