Freilich #36: Ausgebremst!

Gericht bestätigt: Ohne Corona-Test kein Schulbesuch in Sachsen

Schüler und Lehrer dürfen in Sachsen seit Mitte März nur mit einem negativen Corona-Test am Schulleben teilnehmen. Nach mehreren Eilanträgen seitens der Schüler und ihrer Eltern hat das sächsische Oberverwaltungsgericht das Zutrittsverbot jetzt bestätigt. Die Maßnahmen seien „verhältnismäßig“ und „voraussichtlich rechtmäßig“.
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Gericht bestätigt: Ohne Corona-Test kein Schulbesuch in Sachsen

Symbolbild Corona-Test (CC0).

Schüler und Lehrer dürfen in Sachsen seit Mitte März nur mit einem negativen Corona-Test am Schulleben teilnehmen. Nach mehreren Eilanträgen seitens der Schüler und ihrer Eltern hat das sächsische Oberverwaltungsgericht das Zutrittsverbot jetzt bestätigt. Die Maßnahmen seien „verhältnismäßig“ und „voraussichtlich rechtmäßig“.

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Bautzen. – Wer sich einer Testung auf Corona verweigert, hat in Sachsen kein Recht mehr, eine Schule zu betreten (Grundschüler sind bisher von dieser Regelung ausgenommen). Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) verkündete am Dienstag, dass es entsprechende Regelungen in der Corona-Schutzordnung für rechtmäßig halte, so berichtete unter anderem der Mitteldeutsche Rundfunk. Zuvor hatten mehrere Schüler und Eltern Eilanträge gegen die Regelung eingereicht. Aus ihrer Sicht verstoße diese gegen Persönlichkeitsrechte.

Recht auf Bildung vs. Corona-Regelungen

Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die entsprechenden Regelungen „voraussichtlich rechtmäßig“ seien, so heißt es in dem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks weiter. Der Beschluss kann nicht angefochten werden. Das OVG begründete seine Entscheidung damit, dass die Tests „nicht den Schutzbereich des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit“ berührten. Die mit den Tests verbundenen Eingriffe seien auch „verhältnismäßig“. Zudem gäbe es keine vergleichbaren Maßnahmen, um Ausbreitungen des Coronavirus in den Schulen zu verhindern.

Für Kultusminister Christian Piwarz (CDU) schien die Sachlage auch schon vor dem Urteil des OVGs klar gewesen zu sein. Er sieht durch die Selbsttests keinerlei Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Zum Gerichtsurteil sagt er laut Welt-Bericht: „Wir sehen uns in unserer Rechtsauffassung bestätigt und werden den Schulbetrieb nach Ostern entsprechend vorbereiten“.

Michael Ufert, Schulleiter und Vorsitzender des sächsischen Schulleitungsverbandes, äußerte sich zu dem Thema, wenigen Tage vor dem gerichtlichen Urteil, im Gespräch mit dem MDR SACHSEN. Manche Eltern sähen die Selbsttests kritisch und lehnten es ab, dass ihre symptomfreien Kinder getestet würden. „Sie müssen rechtlich abwägen: Recht auf Bildung oder die persönliche Unversehrtheit ihres Kindes?“ Dies wäre „schwierig“, so Ufert.

Unterschiede in den Bundesländern

In Deutschland händeln die Bundesländer den Einsatz von verpflichtenden Selbsttests an Schulen bisher weitestgehend unterschiedlich. So wird beispielswiese in Niedersachsen nach Ostern der Selbsttest an allen Schulen (inklusive Grundschulen) eingeführt. Dies jedoch auf „freiwilliger Basis“ als „Testangebot“. In den meisten anderen Bundesländern ist ein ähnliches Vorgehen geplant oder bereits schulische Praxis.

Über den Autor
Christin Schneider

Christin Schneider

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