Gericht: Bezeichnung von Chebli als "islamische Sprechpuppe" zulässig
Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den politischen Kommentator Tim Kellner (46) von Vorwurf der Beleidigung frei.
Berlin. – Das Gericht befand, dass die Aussagen, welche der ehemalige Soldat und Polizist, der sich mit seinen klaren Ansagen einen Namen im patriotischen und migrationskritischen Lager gemacht hat, von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Dadurch seien seine Äußerungen nicht strafbar, wie die BZ am Donnerstag berichtet.
Gericht: „Quotenmigrantin“ und „Sprechpuppe“ zulässig
Kellner, der auf YouTube bereits 205.000 Abonnenten hat, soll die Berliner SPD-Staatssekretärin Sawsan Chebli in einem Video als „Quotenmigrantin der SPD“ und „islamische Sprechpuppe“ bezeichnet haben. Diese erstattete daraufhin Anzeige – und tatsächlich erließ das Erstgericht zunächst einen Strafbefehl gegen den Mann in Höhe von 1500 Euro,
Dieser berief in der Folge dagegen – und bekam nun in der höheren Instanz recht. Das Amtsgericht erkannte, dass die Meinungsfreiheit so weit geht, dass diese Äußerungen zulässig sind. Damit folgt es der auch vom Europäischen Gerichtshof mehrfach bestätigten Rechtsmeinung, dass sich Politiker besonders viel Kritik gefallen lassen müssen.
Cheblis umstrittene Aussagen als ewiger Reibebaum
Die 41-Jährige Chebli betont im öffentlichen Diskurs ihre palästinensischen Wurzeln häufig. Durch teilweise umstrittene Aussagen, besonders auf Twitter, zieht sie damit häufig Spott und Kritik der politischen Gegenseite auf sich. Regelmäßig äußert sie das Empfinden, sich als Zielscheibe vermeintlicher Rechtsextremisten oder Rassisten zu betrachten.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte ihr Plädoyer in diese Richtung ausgerichtet. Sie schätzte die Aussagen Kellners als „massiv abwertend und rassistisch“ ein. Sie warf dem YouTuber und Buchautor vor, sich nicht am politische Diskurs beteiligen, sondern bewusste Diffamierung betreiben zu wollen. Das Gericht sah es anders und sprach ihn frei.