Gericht: Mutmaßliche IS-Anhängerin muss zurückgeholt werden
Ein Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine mutmaßliche Anhängerin der Terrormiliz „Islamischer Staat“ mit ihren drei Kindern zurück in die Bundesrepublik geholt werden muss.
Berlin. – Die Familie befindet sich derzeit noch in einem syrischen Aufnahmelager. Wie die „Welt“ berichtet, wollte die Bundesregierung zuerst aufgrund der Gefahr eigentlich nur die zwei in Deutschland geborenen Kinder zurück ins Land holen.
Auch Frau muss zurückgeholt werden
Die Frau soll sich 2014 dem „Islamischen Staat“ angeschlossen haben. Bei ihrem Aufenthalt bekam sie auch ein drittes Kind. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte nun, dass auch die Frau rückzuholen sei. Dies gelte zudem für ihr drittes, nicht in der Bundesrepublik geborenes Kind.
Grund dafür ist, dass die Kinder „zwingend auf den Schutz und die Betreuung ihrer Mutter angewiesen“ seien. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist nicht anfechtbar und könnte weitreichende Wirkung auf ähnliche Fälle entfalten.
Regelmäßige Verfahren wegen Angehörigen
Immer wieder werden nämlich Fälle vor Gericht verhandelt, in welchen geklärt werden soll, wie mit den Kindern von Islamisten zu verfahren sei. So wurde beispielsweise vor wenigen der Fall zweier Waisenkinder verhandelt, welche ebenfalls in einem syrischen Aufnahmelager beherbergt wurden. Deren aus Baden-Württemberg stammende Mutter soll zuvor im Kampf für den IS gestorben sein – Die Tagesstimme berichtete.
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