Freilich #36: Ausgebremst!

Gericht: Verfassungsschutz darf Historiker-Institut nicht in Bericht nennen

Mit einer herben Niederlage für die bayerische Sektion des Inlandsgeheimdienstes endete ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München. 
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Gericht: Verfassungsschutz darf Historiker-Institut nicht in Bericht nennen

Symbolbild: Pixabay

Mit einer herben Niederlage für die bayerische Sektion des Inlandsgeheimdienstes endete ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München. 

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München. – Stein des Anstoßes war, dass der bayerische Verfassungsschutz erstmals die „Zeitgeschichtliche Forschungsstelle Ingolstadt“ (ZFI) beobachten wollte – fast 40 Jahre nach deren Gründung. Aufgrund revisionistischer Ansätze hatte man der Historikergruppe unterstellt, antisemitische oder NS-affine Inhalte zu transportieren – und das zu Unrecht. Bis zur Klärung über den weiteren Instanzenweg oder eine allfällige Schwärzung der betreffenden Stellen ist somit auch die Auslieferung des 2019er-Berichts auf Eis.

Linke Akteure fordern ZFI-Beobachtung seit langem

Wie der Richterspruch nun ausführte, gebe es beim ZFI keine tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Das Projekt selbst war 1981 als Gegenentwurf zum „Institut für Zeitgeschichte“ (IfZ) in München gestiftet worden. Zu seinen Gründervätern zählte neben den konservativen Historikern Hellmut Diwald und Alfred Schickel auch Ex-CSU-Innenminister Alfred Seidl. Eine Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst war seit längerer Zeit der Wunsch linker Parteien.

Die SPD hatte sogar schon 2006 eine Anfrage im Landtag lanciert, weshalb diese unterbleibe – mit der Antwort, dass es dort eben keine Anzeichen für Rechtsextremismus gäbe. Dass das Gericht den neuerlichen Versuch fast anderthalb Jahrzehnte später kippte, wollen das linke Spektrum, und vor allem selbsterklärte Rechtsextremismus-Experten darin nicht wahrhaben: Sie schieben nun Innenministerium und Verfassungsschutz den Schwarzen Peter zu.

Ein Prozent: „Schlapphüten die Grenzen aufgezeigt“

Als „wichtigen Erfolg“ verstand unterdessen das Bürgernetzwerk Ein Prozent das Urteil. Nachdem „linksextremer Überwachungswahn“ zur Erwähnung der konservativen Einrichtung geführt hätten, sei in Bayern den „Schlapphüten die Grenzen aufgezeigt“ worden. Das Beispiel zeige vor allem, dass „der politisch instrumentalisierte Geheimdienst keineswegs unangreifbar“ sei. Die für ihre Recherchen zum linken Rand bekannte Gruppe muss sich selbst seit Kurzem mit einer bundesweiten Einstufung als Verdachtsfall herumschlagen.

In der kritischen Einordnung im hauseigenen Telegram-Kanal verweist Ein Prozent zudem darauf, dass ausgerechnet ein prononciert linker ‚Experte‘ im öffentlich-rechtlichen Rundfunk seine Einschätzung zum Urteil abgeben darf. Dieser würde dort seine Enttäuschung darüber, „wie wenig Mühe sich der Verfassungsschutz gegeben hat“ zum Besten geben und darauf hinweisen, dass das ZFI seit seiner Gründung  wenigstens „journalistisch oder antifaschistisch“ unter Beobachtung stünde.


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Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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