Gerichtsurteil stellt klar: Sitzblockade gegen AfD wird für die Demonstranten teuer

Eine Demonstrantin hatte sich an einer Sitzblockade gegen einen AfD-Landesparteitag beteiligt und sah sich anschließend mit einer Rechnung für den Polizeieinsatz konfrontiert.

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Gerichtsurteil stellt klar: Sitzblockade gegen AfD wird für die Demonstranten teuer

Polizei beim Wegtragen eines Demonstranten. (Symbolbild)

© IMAGO / imagebroker

Greifswald. – Das Verwaltungsgericht Greifswald hat entschieden: Demonstranten, die sich bei Protesten wegtragen lassen, müssen die Kosten dafür selbst tragen. Hintergrund ist der Fall der Demonstrantin Maren M., die sich im Mai 2021 an einer Sitzblockade gegen einen AfD-Landesparteitag in Kemnitz (Vorpommern-Greifswald) beteiligte und anschließend mit einer Rechnung über 92 Euro für den Polizeieinsatz konfrontiert wurde.

„Wegtragegebühr“ sorgt für Kontroverse

Die Sitzblockade, an der Maren M. teilnahm, wurde von der Polizei als rechtswidrige Versammlung aufgelöst. Da die Demonstranten trotz Aufforderung die Straße nicht verließen, wurden mehrere Personen von den Beamten weggetragen. Dabei stellte die Polizei Kosten in Rechnung: Für das Wegtragen der Demonstrantin wurden 46 Euro pro Beamtem, also insgesamt 92 Euro berechnet.

Rechtsanwalt Korbinian Geiger, der Maren M. vertritt, kritisiert die Abrechnungspraxis der Polizei als unverhältnismäßig: „Das ist einfach unverhältnismäßig. Eine angefangene Stunde ist ein viel zu grobes Raster“, argumentierte er. Er zog einen Vergleich zu Feuerwehreinsätzen, bei denen die Einsatzzeit genau erfasst werde. Im Fall der Demonstranten seien aber nur wenige Minuten vergangen – trotzdem werde die volle Stunde berechnet.

Gericht bestätigt Gebührenregelung des Innenministeriums

Das Verwaltungsgericht wies die Klage von Maren M. gegen den Gebührenbescheid ab und bestätigte die Gebührenpraxis der Polizei. Die Gebühr werde je angefangener Stunde berechnet, so der Gerichtssprecher, sodass auch ein Einsatz von weniger als fünf Minuten die Gebühr für eine volle Stunde rechtfertige. Die im Innenministerium beschlossene Gebührenordnung sehe vor, dass jede angefangene Arbeitsstunde der Beamten in Rechnung gestellt werde. Die Anwältin der Polizei stellte klar: „Die werden sich schon etwas dabei gedacht haben, das spielt für mich keine Rolle. Wenn ich das hinterfragen würde, dann hätte ich den falschen Job.“ Gleichzeitig räumte sie ein, dass die meisten Polizeieinsätze tatsächlich weniger als eine Stunde dauern.

Proteste gegen Gebührenbescheide und Bußgelder

Neben der „Wegtragegebühr“ legte Maren M. auch gegen ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro Einspruch ein, der jedoch eingestellt wurde. Die Aktivistengruppe „Climate Justice Greifswald“ kritisierte die Gebühren für Polizeieinsätze bei Protestaktionen und warnte davor, dass solche finanziellen Belastungen Menschen davon abhalten könnten, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen.

Obwohl die Klage gegen die „Wegtragegebühr“ abgewiesen wurde, kündigten die Demonstranten an, in die nächste Instanz zu gehen. Sie wollen damit erreichen, dass die Kostenregelung für solche Polizeieinsätze grundsätzlich überprüft wird.

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