Germania-Liederbuch: Ermittlungen gegen Burschenschaft eingestellt

Die sogenannte „Liederbuch-Affäre“ hat für die pennale Burschenschaft Germania zu Wiener Neustadt keine rechtlichen Konsequenzen. Die Schülerverbindung zeigt sich erfreut: „Vorwürfe, unbewiesene Behauptungen, Vorverurteilungen und Gerüchte mancher Medien und Persönlichkeiten, haben sich als falsch erwiesen.“
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Germania-Liederbuch: Ermittlungen gegen Burschenschaft eingestellt

Symbolbild Liederbücher: privat / Logo pB! Germania Wiener Neustadt / Collage: Die Tagesstimme

Die sogenannte „Liederbuch-Affäre“ hat für die pennale Burschenschaft Germania zu Wiener Neustadt keine rechtlichen Konsequenzen. Die Schülerverbindung zeigt sich erfreut: „Vorwürfe, unbewiesene Behauptungen, Vorverurteilungen und Gerüchte mancher Medien und Persönlichkeiten, haben sich als falsch erwiesen.“

Wiener Neustadt. Laut Bericht der Kleinen Zeitung hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren wegen §3g Verbotsgesetz gegen vier Personen, die im Jahr 1997 für die Illustration und Zusammenstellung des Liederbuchs der Schülerverbindung verantwortlich waren, wegen Verjährung eingestellt.

Aus Beweisgründen eingestellt

In dem Fall ging es um ein umstrittenes Spottlied im Liederbuch der „Germania“, in der in einer der Strophen auf den Holocaust angespielt wurde. Diese Passage in den Liederbüchern wurde von der Burschenschaft geschwärzt. Wann genau, konnte eine chemische Analyse des Bundeskriminalamtes (BK) nicht mehr feststellen. Die Schwärzung könnte vor Jahren vorgenommen sein, jedoch mindestens 70 Tage vor Bekanntwerden der Affäre.

„Mangels vorliegender Beweise für eine propagandistische Wiedergabe der strafrechtlich relevanten Textpassagen im Kreis der Mitglieder der ‘Pennalen Burschenschaft Germania Wiener Neustadt‘ und aufgrund des Umstandes, dass trotz einer chemischen Analyse der Zeitpunkt der Schwärzung der inkriminierten Textpassagen in den Liederbüchern nicht mehr exakt und damit eine Beweismittelfälschung in Bezug auf das Ermittlungsverfahren nicht mit der für das Strafverfahren erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte, wurde auch das Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter wegen §§ 3g Verbotsgesetz 1947 und § 293 Abs 1 StGB aus Beweisgründen eingestellt“, teilte die Staatsanwalt laut Medienberichten mit.

Landbauer vor möglicher Rückkehr

Die Aufregung um das Liederbuch hatte im vergangenen niederösterreichischen Landtagswahlkampf für politischen Konflikt gesorgt. Der damalige FPÖ-Spitzenkandidat Udo Landbauer war selbst Mitglied der Burschenschaft und trat nach Bekanntwerden der Affäre als FPÖ-Kandidat zurück. Durch das jetzt eingestellte Ermittlungsverfahren könnte Landbauer nun wieder in die Politik zurückkehren.

„Vertrauen in Rechtsstaat war gerechtfertigt“

Die Burschenschaft zeigte sich in einer Presseaussendung erfreut über die Einstellung des Verfahrens. „Das in den Rechtsstaat gelegte Vertrauen war gerechtfertigt. Vorwürfe, unbewiesene Behauptungen, Vorverurteilungen und Gerüchte mancher Medien und Persönlichkeiten, haben sich als falsch erwiesen.“ Damit sieht die Burschenschaft ihre Integrität wiederhergestellt und möchte nun geklärt wissen, weshalb in den Medien ein Liederbuch präsentiert wurde, „das nicht jenem entspricht, das bei der Burschenschaft Germania Verwendung fand“.

Die mediale Berichterstattung habe „hohe Anwaltskosten“ und „gesellschaftliche Einbußen“ für einige unbescholtene Mitglieder gebracht. Man hoffe deshalb, dass die Einstellung des Verfahrens denselben Raum in der Berichterstattung einnehmen werde wie die Berichte zuvor.

„Wir tun nichts Unrechtes, bieten lediglich jungen Schülern die Möglichkeit, sich zu formen und Fähigkeiten zu erlernen, die heute
wichtiger sind denn je, verbunden mit einer Heimatliebe und dem Pflegen von studentischen Sitten,
die auch in unserer schnelllebigen und anonymisierten Gesellschaft oft gut tun würden.“

Abschließend verwies die Burschenschaft darauf, dass man sich „unmittelbar nach Erscheinen der unwahren Anschuldigungen von NS-verherrlichenden Liedertexten distanziert und ein Bekenntnis zum Rechtsstaat abgelegt“ habe.

Wiederaufnahme in „Pennälerring“ möglich

Auch der Vorsitzende des Österreichischen Pennälerrings (ÖPR), Udo Guggenbichler, reagierte am Freitag auf die Einstellung des Verfahrens und sprach laut Bericht der Wiener Zeitung von einer „hundertprozentigen Rehabilitierung“. Die Germania habe die Textstellen „aus eigenem Antrieb ohne Zuruf von außen unkenntlich gemacht“. Damit stehe laut Guggenbichler einer Wiederaufnahme der Burschenschaft in den Pennälerring „nichts im Weg“.


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Über den Autor
Stefan Juritz

Stefan Juritz

Stefan Juritz wurde 1988 in Kärnten geboren und lebt in der Steiermark. In Graz studierte er Germanistik und Philosophie an der Karl-Franzens-Universität. Seit 2022 ist er FREILICH-Chefredakteur.

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