GEZ-Erhöhung: ZDF und ARD scheitern mit Eilantrag vor Gericht

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der Öffentlich-Rechtlichen, die Erhöhung der Rundfunkgebühren zum Jahreswechsel einstweilig anzuordnen, abgelehnt. Nun muss die Entscheidung in der Hauptsache abgewartet werden.
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GEZ-Erhöhung: ZDF und ARD scheitern mit Eilantrag vor Gericht

Symbolbild (ARD-Hauptstadtstudio): ANKAWÜ via Wikimedia Commons [CC BY-SA 3.0] (Bild zugeschnitten)

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag der Öffentlich-Rechtlichen, die Erhöhung der Rundfunkgebühren zum Jahreswechsel einstweilig anzuordnen, abgelehnt. Nun muss die Entscheidung in der Hauptsache abgewartet werden.

Karlsruhe. – ZDF, ARD und Deutschlandradio sind mit ihrem Versuch gescheitert, die geplante Erhöhung des Rundfundbeitrages zum 1. Januar per Eilantrag durchzusetzen. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Dienstag mit, dass die Sender nicht näher dargelegt hätten, dass ihnen schwere Nachteile drohen, wenn sie die Entscheidung in der Hauptsache abwarten müssten. Mit dieser Entscheidung aus Karlsruhe ist kein inhaltlicher Beschluss getroffen, jedoch wird der monatliche Beitrag nicht wie ursprünglich geplant zum Jahreswechsel auf 18,36 Euro erhöht werden, sondern wird vorläufig bei 17,50 Euro bleiben.

Sachsen-Anhalt blockiert GEZ-Erhöhung

Hintergrund des Eilantrags der Öffentlich-Rechtlichen ist die Blockierung der GEZ-Erhöhung durch Sachsen-Anhalt. Das Land hat als einziges Bundesland bisher nicht über die Erhöhung des Rundfundbeitrages abgestimmt, weil Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) den Gesetzesentwurf zum Medienstaatsvertrag vor der entscheidenden Abstimmung im Parlament zurückgezogen hatte. Grund hierfür war ein Streit, der sich zur Koalitionskrise in Magdeburg ausweitete, da die CDU-Landtagsfraktion beinahe gemeinsam mit der AfD gegen die Erhöhung um 86 Cent gestimmt hätte.

Öffentlich-Rechtliche müssen Hauptverfahren abwarten

ZDF-Intendant Thomas Bellut äußert sich nach Angaben des ZDF zur Entscheidung aus Karlsruhe wie folgt: „Das ZDF hat die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen und wartet das Verfahren in der Hauptsache ab. Ermutigend ist der Hinweis in der Begründung, dass eine Verletzung der Rundfunkfreiheit angesichts der bisherigen Rechtsprechung möglich ist.“ Der ARD-Intendant Tom Buhrow schlussfolgert, dass man nun die Finanzplanungen anpassen müsse, berichtet die Welt. Und weiter: „Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird.“ Man werde nun gemeinsam beraten. Auch das Deutschlandradio nimmt den Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis und werde nun zeitnah kurzfristig umsetzbare Sparmaßnahmen beschließen und die Entscheidung im Hauptverfahren abwarten, heißt es in der Welt weiter.

Haselhoff: „Gelegenheit Fragen mit Sorgfalt zu prüfen“

Ministerpräsident Haseloff nahm die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu abgelehnten Eilanträgen gegen die Blockade Magdeburgs zum Rundfunkbeitrag „mit Respekt“ zur Kenntnis. „Der Senat hat darauf aufmerksam gemacht, dass den Antragstellern durch eine verzögerte Festsetzung des Rundfunkbeitrags kein schwerwiegender Nachteil droht. Dies gibt Gelegenheit, die komplexen Fragen, die im Raum stehen, im weiteren Verfahren mit der gebotenen Sorgfalt und Umsicht zu prüfen.“

Stellv. AfD-Bundessprecher Brandner begrüßt die Entscheidung

Stephan Brandner, stellvertretender AfD-Bundessprecher, begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichtes: „Die Öffentlich-Rechtlichen haben vom Bundesverfassungsgericht die erste Klatsche erhalten, was ein großer Erfolg für die Alternative für Deutschland ist. Nur wir stehen zwar für die gänzliche Abschaffung der zwangsfinanzierten GEZ-Sender – und nicht nur für den Verzicht auf eine Erhöhung – aber trotzdem ist der Weg der richtige.“ Gerade jetzt, wo viele Menschen vor den Trümmern ihrer Existenz stehen würden, wäre eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages undenkbar, so Brandner weiter. Er hofft „für alle Bürger und Zwangszahler sehr, dass die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch in der Hauptsache Bestand haben wird“.

Über den Autor
Christin Schneider

Christin Schneider

Stellenausschreibugn - AfD Sachsen

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