Freilich #36: Ausgebremst!

Gutachten sieht „Gendern“ als Behörden-Pflicht

Das Gendern bleibt weiterhin höchst umstritten, dennoch versuchen es interessierte Kreise durchzusetzen. Dabei verwenden sie vielerlei Mittel, wie neuerdings ein streitbares Rechtsgutachten, das eine Gender-Pflicht für Behörden verlangt.
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Gutachten sieht „Gendern“ als Behörden-Pflicht

Symbolbild „Gendern“. Coyote III / CC BY-SA [Bild zugeschnitten]

Das Gendern bleibt weiterhin höchst umstritten, dennoch versuchen es interessierte Kreise durchzusetzen. Dabei verwenden sie vielerlei Mittel, wie neuerdings ein streitbares Rechtsgutachten, das eine Gender-Pflicht für Behörden verlangt.

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Hannover. – Nach Ansicht von Ulrike Lembke, Rechtswissenschaftlerin der Humboldt-Universität Berlin, ist der Gebrauch der Gender-Sprache in Behörden nicht nur eine zulässige Möglichkeit, sondern eine aus dem Grundgesetz ableitbare Pflicht. Der Auftrag zur „sprachlichen Nichtdiskriminierung besteht von Verfassung wegen und kann durch gesetzliche Regelungen oder durch Verwaltungsvorschriften, Erlasse und Weisungen konkretisiert werden“, wie sie in dem von der Stadt Hannover beauftragten Gutachten schreibt.

Hintergrund sind die Diskussionen, die die Stadt mit dem bundesweit ersten Beschluss auslöste, sich nur noch „geschlechtsumfassend“ auszudrücken. Dafür werden Begriffe wie „Rednerpult“ und „Wähler“ durch „Redepult“ und „Wählende“ ersetzt und auch auf die Anrede „sehr geehrte Damen und Herren“ verzichtet. Dafür gab es nicht nur viel Kritik, sondern auch Fragen über die Rechtmäßigkeit, da die Gendersprache gegen die deutsche Grammatik verstößt.

Ziel: „De-Privilegierung“ von Männern

Ob Lemke jedoch die richtige für die Erstellung eines neutralen Gutachtens war, kann durchaus diskutiert werden. Sie lehrt nicht nur Gender-Studies, sondern leitet aus Artikel 3 des Grundgesetzes („Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“) einen Auftrag zu einer „überfälligen De-Privilegierung“ von Männern ab. Nach ihr sollen zudem nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Gerichte „gendern“. Die Ideologie hinter solchen Forderungen liefert sie zudem gleich mit: „Das Grundrecht auf Gleichberechtigung ist ein zu Gunsten von Frauen wirkendes, antipatriarchales Verbot, von der gesellschaftlich dominanten Gruppe der Männer unterdrückt zu werden“, so Lebmke in ihrem Gutachten.

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