Identitären-Prozess: Staatsanwalt erweitert Anklage gegen IBÖ-Chef Sellner
Im Prozess gegen die Identitären sind weitere Zeugen befragt worden. Außerdem erweitert die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen IBÖ-Chef Martin Sellner.
Am Freitag wurde der Prozess gegen 17 Aktivisten und Sympathisanten der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) am Grazer Straflandesgericht fortgesetzt. Auch an diesem Verhandlungstag standen wieder mehrere Zeugenbefragungen auf dem Programm.
Schriftzüge in Maria Lankowitz
Zu Beginn beschäftigte das Gericht eine Aktion der Identitären in der Marktgemeinde Maria Lankowitz. Dabei wurden Heiligenstatuen mit schwarzen Müllsäcken verdeckt, die „Burkas“ symbolisieren sollten. Außerdem sollen bis zu zwölf Schriftzüge mit identitären Parolen auf den Boden gesprüht worden sein.
Dazu befragt wurde der Bürgermeister der Marktgemeinde. Er gab bei seiner Vernehmung an, dass ein Mitarbeiter des Wirtschaftshofes über die Schriftzüge und Verhüllungen der Statuen informiert habe. Die Müllsäcke seien ohne Probleme zu entfernen gewesen. Nur für die Schriftzüge am Boden hätte die Feuerwehr geholt werden müssen. Diese habe dann versucht, die Schriftzüge mit Reinigungsmittel und Wasser abzuspritzen. Insgesamt seien bis zu sechs Personen am Reinigungseinsatz, der zwischen zwei und zweieinhalb Stunden gedauert habe, beteiligt gewesen. Die Sprühereien seien aber erst später durch die Witterung und den Abrieb auf der Straße verschwunden.
Die Kosten dafür machte der Bürgermeister zwischen 400 und 500 Euro fest. Genau beziffern könne er es allerdings nicht, weil sie von der Gemeinde für ihre Tätigkeiten einen Jahresbeitrag zur Verfügung gestellt bekomme und daher keine Rechnung für den Einsatz gestellt habe.
Sprühaktion bei Grünen-Parteizentrale
Als zweiter Zeuge war ein junger Mann geladen, der die Sprühkreide-Aktion vor der Parteizentrale der Grünen in Graz angezeigt hatte. Der Richter fragte den Zeugen, welcher Schriftzug auf den Boden gesprüht wurde. „Integration ist Lüge“, gab der Zeuge an, der damals im Grünen-Haus gearbeitet hatte. „Nein. ‚Nicht weitergehen‘ stand dort“, korrigierte der Vorsitzende.
Bei der Polizei hatte der Mann zu Protokoll gegeben, dass laut seiner Internetrecherche IBÖ-Co-Leiter Patrick Lenart und der Steiermark-Landesleiter die Schablonen hergestellt hätten. Wie er darauf komme, wollte der Richter wissen. Der Zeuge gab an, den Spruch „Nicht weitergehen“ auf Google gesucht zu haben. Dadurch sei er auf die Twitter-Accounts der beiden Identitären gestoßen, auf denen ein Video veröffentlicht worden war, das zeige, dass die beiden die Sprühschablonen hergestellt haben. Der Richter merkte daraufhin an, dass Lenart auf dem Video gar nicht zu sehen sei. Er könne sich heute nicht mehr daran erinnern, wie er auf den Namen Lenart kam, antwortete der Zeuge.
Antifa-Provocateur
Nach der ersten Pause berichtete der Verteidiger dem Richter von einem Vorfall, der sich kurz zuvor vor dem Gerichtsgebäude abgespielt haben soll. Ein Mann mit schwarzem „Antifa“-T-Shirt, der während der Verhandlung als Besucher im Gerichtssaal saß, habe einen Angeklagten angerempelt und vor ihm auf den Boden gespuckt. Daraufhin ließ der Vorsitzende vor dem Gericht Polizisten aufstellen.
Aufkleber auf Pizzeria
Als nächster Zeuge wurde ein kurdischer Lokalbetreiber aus Feldbach befragt. An seiner Pizzeria hatten Unbekannte im Jahr 2017 zwei Aufkleber mit dem Spruch „Islamisierung? Nicht mit uns“ angebracht. Der Mann war 1993 wegen der blutigen Konflikte zwischen Türken und Kurden in der Türkei nach Österreich gekommen. Der Zeuge, der sich als „eher links“ und Atheist bezeichnete, konnte dem Gericht nicht erklären, warum dann gerade an seinem Lokal solche Aufkleber angebracht worden waren. Angst habe er deswegen jedoch keine verspürt.
„Was die Islamisierung in den letzten 10-15 Jahren gemacht hat, finde ich nicht in Ordnung“, betonte der Mann. Und auch die Politik Erdogans finde er „nicht okay“; der türkische Präsident sei sogar „schlimmer als Saddam Hussein“.
„Ich gebe ihnen sogar recht“
Später kam auch der Cousin des Lokalbetreibers zur Befragung. An seiner Pizzeria seien ebenfalls zwei oder drei Pickerl aufgeklebt worden – eines davon mit dem FPÖ-Wahlkampfspruch „Daham statt Islam“. Bei den weiteren Aufklebern gegen Islamisierung könne er die Botschaft nicht erklären. Die Pickerl seien aber leicht entfernbar gewesen.
Seine zuvor getätigten Aussagen bei der Polizei bestätigte der Zeuge auch vor Gericht:
„Ich kann mich an die Pickerl bei meiner Pizzeria erinnern. Ich fühlte mich aber durch die Pickerl weder bedroht noch habe ich sie als Hetze empfunden. Ich verstehe die Aktionen dieser Gruppierungen und gebe ihnen sogar recht.“
Thema: Erdogan
Danach kam der Richter auf die Politik des türkischen Präsidenten Erdogan zu sprechen. Was er zu Türken sage, die in Österreich leben und für Erdogans Verfassungsreferendum gestimmt haben, wollte der Vorsitzende wissen. „Ham“, antwortete der Zeuge lapidar in steirischem Dialekt. „Ab nach Hause meinen Sie?“, vergewisserte sich der Richter. „Ja.“
Vom Spruch „Erdogan hol deine Türken ham“ fühle er sich nicht angesprochen, versicherte er dem Verteidiger der Identitären.
„Ansprechpartner für Interessenten“
Ebenfalls als Zeuge geladen war der ehemalige Landesobmann des Ringes Freiheitlicher Jugend (RFJ) Burgenland. Gegenüber dem Gericht gab er an, niemals Mitglieder IBÖ, sondern nur bis Ende 2016/Anfang 2017 „Ansprechpartner“ für Interessenten aus dem Burgenland gewesen zu sein. Die IBÖ wollte dort erfolglos eine Landesgruppe aufbauen. Dazu habe er zwei Stammtische abgehalten und einmal mehrere Identitäre für ein geplantes „Straßentheater“ an einem Adventmarkt eingeladen. Weitere Aktionen habe es nicht gegeben. Seiner Ansicht nach seien die Inhalte zwischen den Identitären und der FPÖ fast „deckungsgleich“.
Verein im Blickpunkt
Bei einer weiteren Zeugenbefragung ging es um einen Verein der Identitären in Oberösterreich. Die Zeugin berichtete, sie sei 2012/2013 durch Medienberichte auf die IBÖ aufmerksam geworden. Danach habe sie die Identitären beobachtet und dabei „sehr viele Übereinstimmungen“ feststellen können. Der erste Kontakt sei dann im Jänner 2017 bei einem Stammtisch der IBÖ erfolgt. An Aktionen der Identitären habe sie aber nie teilgenommen. Später habe sie den Verein für die Identitären gegründet, um ein Vereinskonto zu eröffnen, weil diese nach mehreren Bankenkündigungen über kein eigenes Konto verfügt hätten. Mit dem Verein habe sie jedoch keine Aktionen, Demonstrationen oder Versammlungen angemeldet. Eine Person sei angestellt gewesen, mittlerweile jedoch nicht mehr.
Die Zeugin gab weiter an, die Vereinsstatuten nur „überflogen“ zu haben. Auch zu den Finanzen auf den Vereinskonten konnte sie kaum Angaben machen. Der Staatsanwalt ist der Ansicht, dass die Oberösterreicherin nur als eine Art „Strohfrau“ für die Identitären fungiert habe.
Staatsanwalt erweitert Anklage gegen Sellner
Am Ende des Verhandlungstages erweiterte der Staatsanwalt schließlich die Anklage gegen IBÖ-Co-Leiter Martin Sellner wegen des Straftatbestands der Verhetzung. Grund dafür sind die Notizen, die bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des Angeklagten gefunden wurden. Darin heißt es unter anderem: „Es ist Krieg, ein Kampf bis aufs Messer, um jede Straße, um jede Stadt, jedes Land.“ Der Ankläger hatte die Notiz bereits am Mittwoch verlesen. Sellner rechtfertigte sich damit, dass es private Notizen seien, die nie veröffentlicht hätten werden sollen.
Der Staatsanwalt zeigte sich jedoch davon überzeugt, dass der Angeklagte die Notiz als Rede „an unbekanntem Ort“ und „zu unbekannter Zeit“ in Österreich gehalten habe. Die Verteidigung übte umgehend Kritik an der Anklageerweiterung. Es gebe „nicht einen Hauch eines Beweises“ dafür, dass Sellner die entsprechende Notiz als Rede gehalten habe.
Kommende Woche wird die Verhandlung mit weiteren Befragungen fortgesetzt.
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