Identitären-Prozess: Staatsanwaltschaft legt volle Berufung ein
Einen Tag nach den Freisprüchen für alle Angeklagten zu den Hauptanklagepunkten im Identitären-Prozess kündigte die Staatsanwaltschaft volle Berufung gegen das Urteil an.
Nach zehn Prozesstagen ging am Donnerstag ein vielbeachteter Prozess in Graz gegen 17 Aktivisten und Sympathisanten der Identitären Bewegung Österreich großteils mit Freisprüchen zu Ende. Lediglich zwei Angeklagte wurden wegen Körperverletzung und Nötigung beziehungsweise Sachbeschädigung zu Geldstrafen von 720 bzw. 240 Euro verurteilt.
Volle Berufung
Nun kündigte der Staatsanwaltschaft an, gegen dieses Urteil seinerseits Rechtsmittel einzulegen. Dabei werden sowohl die Freisprüche als auch die Höhe der verhängten Strafen beeinsprucht – auch bekannt als „volle Berufung“. Bemerkenswert war am Donnerstag auch die Begründung des Richters, dass eine Gruppe, deren Aktionen „im Kernbereich legale Tätigkeiten“ seien auch dann keine kriminelle Vereinigung darstelle, wenn es dabei zu einzelnen Straftaten kommt – Die Tagesstimme berichtete.
Drei Möglichkeiten für Oberlandesgericht
Aufgrunddessen, dass das Verfahren vor einem Einzelrichter stattfand, ist das Oberlandesgericht Graz (OLG) die nächste Instanz. Dabei bleiben den dortigen Richtern drei Möglichkeiten. Entweder kann es das Urteil aufheben und dieses zur Neuverhandlung an das Straflandesgericht verweisen. Weiters kann es die Berufung als unzulässig oder unbegründet verwerfen. Als dritte Möglichkeit verbleibt eine eigene Beweiswürdigung einschließlich der Bemessung allfälliger Strafmaße.