Identitären-Prozess: Zeugin entlastet Identitäre wegen Sachbeschädigung

Bei der Fortsetzung im Identitären-Prozess standen Notizen von IBÖ-Chef Martin Sellner und die Aussagen eines Verfassungsschutzbeamten im Fokus.
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Identitären-Prozess: Zeugin entlastet Identitäre wegen Sachbeschädigung

Landesgericht für Strafsachen Graz / Bild: Die Tagesstimme

Bei der Fortsetzung im Identitären-Prozess standen Notizen von IBÖ-Chef Martin Sellner und die Aussagen eines Verfassungsschutzbeamten im Fokus.

Der Prozess gegen 17 Aktivisten und Sympathisanten der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) ist am Mittwoch am Grazer Landesgericht für Strafsachen fortgesetzt worden. Den Identitären wird unter anderem die Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Verhetzung und Sachbeschädigung vorgeworfen.

Notizen und Kritzeleien im Mittelpunkt

Zu Beginn des Verhandlungstages konfrontierte die Staatsanwaltschaft IBÖ-Co-Leiter Martin Sellner mit Notizen, die bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des Angeklagten sichergestellt worden waren. „Es ist Krieg, ein Kampf bis aufs Messer, um jede Straße, um jede Stadt, jedes Land“, war unter anderem auf Unterlagen zu lesen. Sellner rechtfertige sich damit, dass es private Notizen und Kritzeleien seien, die seit Jahren in einem Ordner am Computer lagen und auch nie hätten veröffentlicht werden sollen. Weiter hieß es in den Notizen: „Holen wir uns Wien zurück, Block für Block. Schritt für Schritt.“

Der Richter merkte an, dass Sellner oft den Begriff „Krieg“ in seinen Videos verwende. Dieser erwiderte, dass damit stets der „Infokrieg“ und ein Aufruf zum „politischen Aktivismus“ gemeint gewesen sei. Der IBÖ-Leiter betonte dabei wiederholt, der Aktivismus der Identitären sei „immer gewaltfrei“ gewesen.

Sprühkreide und 45 Euro Schaden

Danach wurde eine Zeugin einer Malerfirma zur mutmaßlichen Sachbeschädigung mit Sprühkreide vor der Parteizentralen der Grünen befragt. Laut Aktenvermerk der Polizei seien dadurch Reinungskosten in Höhe von 300 Euro entstanden. Wie es zu dieser Summe gekommen war, kann sie sich jedoch nicht erklären. Ein Mitarbeiter ihrer Firma habe die Sprühkreide problemlos entfernen können. Sie machte den Schaden auf maximal 45 Euro fest.

BVT-Beamter als Zeuge

Als nächster Zeuge kam ein hoher Beamter des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT). Das BVT wurde am 1. März 2017 im Namen der Staatsanwaltschaft ins Verfahren eingebunden. Es sei darum gegangen, Sachverhalte und Aktenkundiges zu prüfen und zu eruieren, ob diese strafverfolgungswürdig seien.

Für Verwunderung sorgte, dass der BVT-Beamte auf Nachfrage des Verteidigers keine Rechtsextremismus-Definition geben konnte. Bezüglich den Ermittlungen zur mutmaßlichen Gewaltbereitschaft der IBÖ gab der Beamte an, sich nicht näher dazu äußern zu können. Es seien jedoch keine Hinweise auf konkrete Gewaltbereitschaft gefunden worden. Der Richter wollte den Unterschied zwischen FPÖ und den Identitären wissen – beide würden die ähnlichen Begriffe „Bevölkerungsaustausch“ und „Großer Austausch“ als Schlagworte verwenden. Der BVT-Beamte gab an, dass es der FPÖ im Gegensatz zur IB um einen politischen Diskurs gehe (z.B. im Wahlkampf).

Der Prozess wird am Donnerstag um 10 Uhr fortgesetzt. Ein Urteil wird noch im Juli erwartet.


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