Kärnten: Keine neue Haft für 14-Jährigen Vergewaltiger
In Kärnten ist am Montag der Prozess um einen 14-jährigen Ukrainer zu Ende gegangen, der ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt hatte. Die Tat war gefilmt worden.
Klagenfurt. – Am Landesgericht Klagenfurt hat am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit ein Prozess gegen einen 14-jährigen Ukrainer stattgefunden. Ihm wurden Vergewaltigung, sexueller Missbrauch und versuchte Nötigung einer elfjährigen Ukrainerin vorgeworfen. Der Angeklagte legte bereits zu Prozessbeginn ein Geständnis ab, wie die Kronen Zeitung berichtet. Das Urteil für die Tat – 14 Monate Haft, davon 13 Monate bedingt – sorgte vor allem in den Sozialen Medien für Aufregung.
Mädchen fixiert und vergewaltigt
Der Täter konnte anhand von Bild- und Videomaterial überführt werden, das zeigte, wie der 14-Jährige das Mädchen fixierte und vergewaltigte. Nach der Tat soll er dem Mädchen gedroht haben, dass es mit schlimmen Konsequenzen zu rechnen habe, wenn es darüber rede, weshalb auch der Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt sei.
Zu Beginn des Prozesses erklärte der Verteidiger des jungen Ukrainers: „Die Tathandlung ist nicht zu beschönigen. Mein Mandant wird sich vollinhaltlich geständig zeigen.“ Der Jugendliche sei kein erwachsener Gewalttäter, sondern erst kurz vor der Tat 14 Jahre alt und strafmündig geworden. Nach der Tat habe er fünf Wochen in Untersuchungshaft gesessen, was ihn zusätzlich zu seinen Fluchterfahrungen aus der Ukraine schwer traumatisiert habe.
Teilbedingte Haft und Schadenersatz
Wie die Krone berichtet, kann der 14-Jährige seit drei Monaten nicht mehr zur Schule gehen, weil ihn wegen seiner Tat keine Schule mehr aufnimmt. Der Richter richtete eindringliche Worte an den 14-Jährigen: „Sie müssen sich verändern, anpassen und hier Fuß fassen, damit so etwas nie mehr passiert!“ Er müsse sich unbedingt an die erteilten Weisungen halten: weiterhin eine ambulante Psychotherapie in Anspruch nehmen und regelmäßigen Kontakt zur Bewährungshilfe halten.
Neben der teilbedingten Haftstrafe muss er den Angeklagten 1.000 Euro Schadenersatz zahlen und die Verfahrenskosten tragen. Der 14-Jährige nahm das Urteil an, die unbedingte Haftstrafe hatte er in der Untersuchungshaft verbüßt. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Berufung. Damit sei das Urteil rechtskräftig, teilte der Richter mit. Eine gänzlich bedingte Strafe sei aufgrund des Gewaltschutzpakets 2020 bei einer Vergewaltigung nicht möglich. Zum unbedingten Teil der Strafe fügte der Richter hinzu: „Wir erachten einen neuerlichen Haftantritt als nicht notwendig, da der Angeklagte das Übel der Haft bereits verspürt hat, als er in Untersuchungshaft war.“