Keine kriminelle Vereinigung: Freispruch in Identitären-Prozess
Am Donnerstagmorgen fielen die Urteile im Identitären-Prozess in Graz. In den Hauptanklagepunkten gab es Freisprüche für alle Angeklagten.
Siebzehn Aktivisten und Sympathisanten der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) mussten sich in einem Mammutprozess unter anderem wegen des Vorwurfs verantworten, eine kriminelle Vereinigung (§278 StGB) zu bilden. Nun ist klar: Dieser Tatbestand ist nicht erfüllt, in diesem Punkt gab es Freisprüche für alle Beteiligten, ebenso zum Vorwurf der Verhetzung (§283 StGB).
Geldstrafen für zwei Angeklagte
Dennoch gibt es in geringeren Anklagepunkten Schuldsprüche für zwei Angeklagte. Sie wurden wegen Körperverletzung bzw. Sachbeschädigung zu Geldstrafen von 180 bzw. 60 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.