Keine kriminelle Vereinigung: Freispruch in Identitären-Prozess

Am Donnerstagmorgen fielen die Urteile im Identitären-Prozess in Graz. In den Hauptanklagepunkten gab es Freisprüche für alle Angeklagten. 
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Keine kriminelle Vereinigung: Freispruch in Identitären-Prozess

Landesgericht für Strafsachen Graz. Bild: Die Tagesstimme

Am Donnerstagmorgen fielen die Urteile im Identitären-Prozess in Graz. In den Hauptanklagepunkten gab es Freisprüche für alle Angeklagten. 

Siebzehn Aktivisten und Sympathisanten der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) mussten sich in einem Mammutprozess unter anderem wegen des Vorwurfs verantworten, eine kriminelle Vereinigung (§278 StGB) zu bilden. Nun ist klar: Dieser Tatbestand ist nicht erfüllt, in diesem Punkt gab es Freisprüche für alle Beteiligten, ebenso zum Vorwurf der Verhetzung (§283 StGB).

Geldstrafen für zwei Angeklagte

Dennoch gibt es in geringeren Anklagepunkten Schuldsprüche für zwei Angeklagte. Sie wurden wegen Körperverletzung bzw. Sachbeschädigung zu Geldstrafen von 180 bzw. 60 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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