Kommentar: „Jusos-Antrag zu Spätabtreibung ist ethisch verwerflich!“
Auf dem Bundeskongress der Jusos, der Jugendorganisation der SPD gab es diesmal mehrere Anträge bezüglich der ‚Abtreibungsparagraphen‘ §218 und 219a StGB. Und schließlich wurde ein Antrag zur Abschaffung dieser beiden Paragraphen – und damit einer völligen Straffreiheit der Spätabtreibung – von einer breiten Mehrheit angenommen. Dieser Beschluss schockiert auch nach zehn Tagen noch über alle Maßen.
Kommentar von Martina Huber
Die geplante Streichung der beiden Paragraphen betrifft den Schwangerschaftsabbruch generell (§218 StGB), sowie das bestehende Werbeverbot für Abtreibungen (§219a StGB). Eine Abschaffung dieser Gesetze bedeutet im Klartext: Die Jusos befürworten eine Abtreibung bis zum Ende der Schwangerschaft. Entsprechend soll demnach erlaubt sein, voll lebensfähige Babys zu töten. Als Feigenblatt für diese Lebensfeindlichkeit dient ihnen die ’sexuelle Selbstbestimmung‘ der Frauen.
“Menschenrechte gelten zunächst für die Frau!”
„Menschenrechte gelten zunächst mal für die Frau, und dann für alles andere!“ verkündete Sabrina Simmons von der Berliner Landesgruppe vollmundig in ihrer Rede zum Antrag. Auf mich wirkt alleine dieser Satz so, als ginge es ihr da weder um ernsthaften Feminismus im eigentlichen Sinn, noch um Gleichberechtigung. Da mag das Wort „Feminismus“ noch so groß im Hintergrund prangen. Die Rednerin trägt das Wort sogar auf ihrem T-Shirt und betont immer wieder, wie wichtig ihr das sei.
Allerdings bedeutet Feminismus nach Ansicht dieser Jungsozialistin offenbar alles andere als Gleichberechtigung, oder Menschenrechte für alle. Es geht ihr in erster Linie um völlige Freiheit für Frauen – notfalls ohne Rücksicht auf andere Lebewesen. Wenn die Menschenrechte zuerst für Frauen zählen, widerspricht dies sogar explizit dem Prinzip der Ebenbürtigkeit, auf welches gemäßigte Feministinnen pochen. Alles dies auf Kosten zahlreicher Elemente, welche die Weiblichkeit an sich positiv hervorheben?
Spätabtreibung im Ernstfall bereits möglich
Prinzipiell ist nach §218 StGB eigentlich jeder Schwangerschaftsabbruch zunächst einmal verboten. Die Folgeprovision §218a StGB ermöglicht allerdings eine Fristenlösung: unter bestimmten Bedingungen, etwa nach medizinischer Beratung und innerhalb von zwölf Wochen nach Empfängnis. Aber auch nach Ablauf dieser Monate ist dies in Ausnahmefällen möglich.
Das gilt vor allem dann, wenn eine medizinische Indikation vorliegt, wie Gefahr für das Leben der Mutter oder eine erhebliche Behinderung des Kindes – und wenn es keine mildere Lösung gibt. Und das kommt gar nicht so selten vor. Alleine im Jahr 2017 gab es 2.713 Spätabtreibungen in Deutschland. Gleich 654 davon geschahen ab der 23. Schwangerschaftswoche.
Forderung bedeutet Tötung lebensfähiger Kinder
Das heißt, im Vorjahr wurden etwa zwanzig vollbesetzte Schulklassen in einem Alter getötet, in dem andere bereits als Frühchen geboren werden. Und wenn es nach den Wünschen der Jusos geht, soll sich die Zahl in den nächsten Jahren offenbar noch erhöhen.
Welchen Grund hätte eine Frau, sich früh mit ihrer Schwangerschaft auseinander zu setzen, wenn die Abtreibung auch nach Ablauf der zwölf Wochen möglich ist? Indem es gar keine Regelung mehr gäbe, könnte man nach eigenem Gutdünken jederzeit abtreiben – und Willkür wäre Tür und Tor geöffnet.
Moralische Zwickmühle für Ärzte
Spätabtreibung bedeutet auch für die Ärzte, die diese durchführen müss(t)en ein moralisches Problem. Im Normalfall ist ein Arzt verpflichtet, ein Leben zu retten. In diesem Fall hingegen müsste er eines töten. Eine Spätabtreibung birgt die „Gefahr“, dass das Baby geboren wird und überlebt. Immer wieder liest man von Kindern, die ihre Abtreibung überlebten und mitunter schwere Folgeschäden davontrugen.
Damit das nicht passiert, werden in vielen Fällen die Kinder im Mutterleib getötet, indem man ihnen Kalium ins Herz spritzt. Durch den nicht gerade risikofreien Eingriff hört das Herz auf zu schlagen und das Baby kommt bereits tot auf die Welt.
Was kommt als nächste Forderung?
Wenn man Abtreibungen lebensfähiger Kinder bis zur Geburt erlaubt, warum nicht auch gleich noch für Kleinkinder? Wenn man heute voll ausgebildete kleine Menschen ohne Not „wegmachen“ möchte, gilt die Straffreheit bestenfalls bald über die Geburt hinaus? Die Frau könnte sich doch auch in ihrer Freiheit und Selbstbestimmung eingeschränkt sehen, so ein oder zwei Jahre nach der Geburt.
Immerhin wird vielen Menschen ja erst klar, was ein Kind eigentlich bedeutet, sobald es tatsächlich das Licht der Welt erblickt hat. Ein Baby heißt, Verantwortung rund um die Uhr zu übernehmen – nicht nur dann, wenn es gerade Spaß macht. Wo ist die ethische Grenze, ab welcher vermeintlich progressive Jungsozialisten keine Absolution mehr für Kindestötung erteilen würden, wenn die Selbstbestimmung der Frau doch immer oberste Doktrin ist?
Ethisch verwerflich, moralisch unnachvollziehbar
Fakt ist, dass die Forderung der Jusos ethisch verwerflich und moralisch absolut nicht zu rechtfertigen ist. Ich bin persönlich gegen Abtreibung, kann einige Gründe aber zumindest nachvollziehen. Die aktuelle Regelung bedeutet also einen Kompromiss zwischen den Positionen, mit dem sich die meisten Menschen jenseits der harten Grundsätze einigermaßen anfreunden können.
Damit es zu keiner Willkür kommt, sieht die aktuelle Gesetzeslage ein Beratungsgespräch und möglichst frühen Vollzug vor. Doch selbst diese notwendigen Kriterien halten diese Jusos für einen zu großen Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung der Frau. Aber wie Frau Simmons selber sagt: Menschenrechte für andere Lebewesen als Frauen sind für die Jungsozialisten eben zweitrangig. Und das nicht nur in Deutschland.