Lehrerin wegen mutmaßlicher Kontakte zu rechter Zeitschrift gecancelt
Eine angehende Lehrerin war im Rahmen ihres Referendariats an einer Grundschule im Landkreis Märkisch-Oderland eingesetzt, wurde aber vom Dienst suspendiert. Der Grund: Sie soll Kontakte zum Compact-Magazin gehabt haben.
Potsdam. – Das brandenburgische Bildungsministerium hat eine angehende Lehrerin wegen mutmaßlicher Kontakte zum Medienunternehmen Compact vom Dienst suspendiert. Das Ministerium war bereits in den Sommerferien über mögliche Verbindungen der Lehramtsanwärterin zu Compact informiert worden. In den Sommerferien habe es am 27. Juli einen Hinweis des Landesverfassungsschutzes gegeben, dass die Frau berufliche und persönliche Kontakte zum Compact-Magazin unterhalten soll, sagte ein Ministeriumssprecher am Dienstag auf Anfrage.
„Zweifel an der Verfassungstreue“
Die Hausleitung des Ministeriums sei in den Sommerferien von der Fachabteilung über die Einleitung eines Prüfverfahrens informiert worden, teilte der Sprecher mit. Zu diesem Zeitpunkt habe die Fachabteilung wegen des besonderen Status der Lehramtsanwärterin keine unmittelbaren dienstrechtlichen Konsequenzen ziehen wollen. Nach einer Veröffentlichung über den Fall im Tagesspiegel habe die Staatssekretärin jedoch am vergangenen Donnerstag angeordnet, die Lehramtskandidatin für Freitag zu einem Dienstgespräch einzuladen und ihr die sofortige Freistellung vom Dienst mitzuteilen. Es bestünden erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue und damit an der persönlichen Eignung der Lehramtskandidatin, teilte das Ministerium mit. „Bis der Fall in einem dienstrechtlichen Verfahren beurteilt werden kann, ist die Lehrerin daher freigestellt.“
Sofortige Entlassung möglich
Der Tagesspiegel berichtete, dass an einer Schule im Landkreis Märkisch-Oderland eine Frau ihr Referendariat absolviert, die mehrfach als Moderatorin für den Nachrichtenkanal des Compact-Magazins tätig gewesen sein soll. Das weitere Vorgehen in diesem Fall ist noch unklar. Die Betroffene ist Beamtin auf Widerruf. Ein Verdacht, der sie in eine angeblich rechtsextreme Ecke stellt, könnte zu ihrer sofortigen Entlassung führen. Das Bildungsministerium hatte jedoch zunächst erklärt, für ein dienstrechtliches Vorgehen seien „justiziable Anhaltspunkte“ und „nachweisbare rechts- oder verfassungswidrige Handlungen“ nötig. Lehrkräfte in Brandenburg seien verpflichtet, „die Grundsätze der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu beachten und zu respektieren“, im Unterricht müssten sie diese „fördern und verteidigen“.
Anders sieht es das Brandenburgische Beamtengesetz. Danach müssen sich Beamte „durch ihr gesamtes Verhalten“ – also auch privat und nicht nur im Dienst – zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Es handelt sich um die so genannte Pflicht zur Verfassungstreue. Diese Treuepflicht gebietet es Beamten nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, den Staat und seine Verfassungsordnung „zu bejahen und dies nicht bloß verbal“. Vielmehr müssten sich Beamte „eindeutig von Gruppen und Bestrebungen“ distanzieren, „die diesen Staat, seine verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung angreifen, bekämpfen und diffamieren“. Nach Ansicht des Innenministeriums könnte die betroffene Frau daher jederzeit entlassen werden. Dazu genügten berechtigte Zweifel, ob ein Beamter jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt.