Linz: Lebenslang und Einweisung für Doppelmord „aus Hass auf FPÖ“

Wegen zweifachen Mordes und versuchter Brandstiftung wurde am Montag ein 55-jähriger Tunesier von einem Linzer Geschworenengericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Doppelmord sorgte vor einem Jahr auch wegen seiner Begleitumstände für bundesweite Bestürzung.
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Linz: Lebenslang und Einweisung für Doppelmord „aus Hass auf FPÖ“

Symbolbild (Hammer eines Richters): US Air Force /Incirlik Air Base [CC0]

Wegen zweifachen Mordes und versuchter Brandstiftung wurde am Montag ein 55-jähriger Tunesier von einem Linzer Geschworenengericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Doppelmord sorgte vor einem Jahr auch wegen seiner Begleitumstände für bundesweite Bestürzung.

Der Angeklagte Mohamed H. belieferte seit Jahren Kunden mit Lebensmitteln aus dem Biogeschäft seiner Freundin, darunter auch die beiden Opfer. Am 30. Juni 2017 schließlich soll er in Linz-Urfahr ein Rentner-Ehepaar ermordet haben. Die Anklage geht davon aus, dass er zuerst die 85-jährige mittels Spanngurt würgte und dann mit einem Fleischermesser erstach. Ihr 87-jähriger Mann wurde mutmaßlich zuerst mit einem Holzstiel außer Gefecht gesetzt, anschließend erbenfalls erstochen. Letztlich habe der Angeklagte vier Liter Benzin in Esszimmer und Küche verschüttet und versucht, mit einem Brand seine Spuren zu verwischen.

Mordmotiv: Vermeintliches FPÖ-Näheverhältnis

Für Aufregung sorgte dabei nicht nur die Brutalität des Verbrechens, sondern auch das vermutliche Tatmotiv. Bei seiner Einvernahme – der Mann stellte sich kurz nach der Tat – gab der Tunesier an, dass die Opferauswahl auf das betagte Ehepaar fiel, weil er der Meinung war, diese stünden der FPÖ nahe. Die Krone berichtete damals darüber, dass lediglich deren Sohn zum Tatzeitpunkt Abteilungsleiter eines Büros im Ressort des freiheitlichen Landeshauptmann-Stellvertreters Manfred Haimbuchner gewesen sei. Pikantes Detail am Rande: Die beiden Opfer waren außerdem Stammkunden im Bio-Laden seiner Lebensgefährtin und unterstützten ihren mutmaßlichen Mörder mehrfach mit gesonderten finanziellen Zuwendungen.

Anzeige wegen Tierquälerei als Ausgangspunkt

Hintergrund für den zitierten „Hass auf die FPÖ“ stellte eine Verurteilung gegen den Mann im Jahr 2012 wegen Tierquälerei dar. Die damalige Anzeige geschah auf Betreiben eines Nachbarn, der gleichzeitig freiheitlicher Mandatar war. Seitdem machte er für sein sämtliches persönliches Unglück die Partei und deren vermeintlichen „Ausländerhass“ verantwortlich. Wie die Presse berichtete, wollte er mit seiner brutalen Tat deshalb ein „Exempel statuieren“. Nach eigenen Angaben fühlte er sich als Ausländer und Moslem ungerecht behandelt, weshalb er eine „symbolische Tat“ plante.

„Monolith an Egozentrik“: Freispruch von IS-Vorwurf

Neben den unmittelbar mit dem Linzer Doppelmord verbundenen Anklagepunkte verhandelte das Gericht auch den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen bzw. kriminellen Vereinigung. Der Mann äußerte sich mehrmals in sozialen Medien positiv über die Ziele der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) äußerte. An entsprechenden Sympathien ließ er auch im Gerichtssaal keinen Zweifel aufkommen. Mehrfach rief er im Gerichtssaal die Worte „Allahu Akbar“ (Allah ist groß).

Obwohl der Tunesier im Prozess zu Protokoll gab, er halte den IS für „den richtigen Weg“ und dessen Anführer Abu Bakr al-Baghdadi für den „richtigen Politiker“, kam es in dieser Frage zu einem Freispruch. Der psychiatrischen Sachverständigen Adelheid Kastner zufolge verfügt der Mann über eine „querulantische Persönlichkeitstörung“ und sei deshalb „nicht teamfähig“. Er sei vielmehr ein „Monolith an Egozentrik“, zur Annahme von Anordnungen nicht fähig, eine IS-Mitgliedschaft entsprechend „nicht denkbar“.

Doppelmord: Lebenslang und Einweisung

In den übrigen Anklagepunkten kam es jedoch zu einem Schuldspruch, das Geschworenengericht verurteilten ihn einstimmig zu lebenslanger Haft. Aufgrund seiner psychischen Probleme wird er diese in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verbüßen. Hinzu kommt eine Verurteilung (7:1) wegen gefährlicher Drohung gegenüber einem Justizwachebeamten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weder die Anklage noch die Verteidigung gaben eine Erklärung ab.

Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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