Mann vergleicht Grüne mit Nationalsozialisten und wird wegen Volksverhetzung verurteilt
Ein 62-jähriger Mann aus Bayern ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden, weil er die Grünen auf Facebook mit den Nationalsozialisten verglichen hatte. Das Amtsgericht Kulmbach kritisierte, der Vergleich könne die Bevölkerung aufstacheln und zu Gewalt gegen Parteimitglieder aufrufen.
Kulmbach. – Ein 62-jähriger Mann aus Bayern ist vom Amtsgericht Kulmbach zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 60 Euro verurteilt worden, weil er auf Facebook die Grünen mit den Nationalsozialisten verglichen hatte. Wie die Welt berichtete, hatte der Mann eine Grafik verbreitet, auf der zu lesen war: „Der Nazi von heute ist nicht braun, sondern grün!!! Grünes Reich – Sein Holocaust ist der Mord am eigenen Volk“. Begleitet wurde der Text von einem Adler, der dem Reichsadler nachempfunden war, aber statt eines Hakenkreuzes eine grüne Sonnenblume trug.
Gericht kritisiert aggressive Emotionalisierung
Das Gericht stellte fest, dass durch die Darstellung ein Zusammenhang zwischen den Grünen und dem nationalsozialistischen Regime hergestellt werde, der die Bevölkerung „aggressiv emotionalisiert“ und eine „Handlungsbereitschaft zu einem Kampf gegen die Partei geweckt“ werde. Dadurch könnten sich Bürger „legitimiert sehen, auch gewaltsam gegen Parteimitglieder vorzugehen“, zitiert die Welt aus dem Gerichtsbeschluss. Ziel der Grafik sei es, Gegnern der Partei Argumente an die Hand zu geben, sich als legitime „Widerstandskämpfer“ zu sehen und so die Hemmschwelle für Gewalttaten zu senken.
Verweis auf politische Lage und Vorfälle gegen die Grünen
Besonders problematisch sei die Nutzung der ohnehin aufgeheizten politischen Stimmung. Das Gericht verwies auf Vorfälle zu Beginn des Jahres, bei denen Grüne und ihre Mandatsträger zur Zielscheibe von Aktionen wurden. Als Beispiel wurde genannt, dass Wirtschaftsminister Robert Habeck in Schlüttsiel von aufgebrachten Bauern am Verlassen einer Fähre gehindert wurde. Auch der traditionelle Aschermittwoch der Grünen musste abgesagt werden.
Zudem bezeichnete das Gericht den Holocaust-Vergleich in der Grafik als „geeignet, als ‚geistige Brandbeschleunigung‘ zu wirken“. Insbesondere die Passage, in der ein neuer Holocaust suggeriert wird, kann als wegweisend angesehen werden, da das Urteil klarstellt, dass die Assoziation von Parteien mit dem Nationalsozialismus strafbar ist, wenn dadurch Menschen zu radikalem Widerstand motiviert werden.
Der wegen Volksverhetzung verurteilte Mann legte gegen das Urteil Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht ein, das diese jedoch zurückwies. Ob der Verurteilte weitere rechtliche Schritte plant, ist derzeit nicht bekannt.