Menschenrechts-Gerichtshof verhindert Abschiebung nach Afghanistan
Am Dienstag hätte ein abgelehnter Asylwerber von Österreich nach Afghanistan abgeschoben werden sollen.
Wien. – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Dienstag die geplante Abschiebung eines Afghanen nach Kabul vorläufig gestoppt. Begründet wurde die Entscheidung mit der Sicherheitslage in Afghanistan. Damit ist eine Abschiebung zumindest bis zum 31. August unmöglich. Österreich muss nun eine Stellungnahme gegenüber dem EGMR abgeben, der Gerichtshof könnte dann den Abschiebestopp über den 31. August hinaus verlängern.
Das österreichische Innenministerium bestätigte die einstweilige Verfügung, betonte aber gleichzeitig, es handle sich dabei um einen Einzelfall und „kein pauschales Verbot für uns“.
Die Entscheidung könnte trotzdem weitreichende Folgen haben: „Wenn der EGMR deutlich macht, dass es sich um ein allgemeines Problem handelt, muss man damit rechnen, dass auch die nächsten geplanten Abschiebungen vorläufig verhindert werden können“, sagte der Verfassungsjurist Heinz Mayer gegenüber dem „Standard“.
Wie „exxpress“ am Mittwoch berichtete, handelte es sich bei dem Betroffenen um einen offiziell am 1.1.1999 geborenen Afghanen, der wegen Drogendelikten bereits zu zwei Haftstrafen in Österreich verurteilt wurde.