Mit Panzer: „Zentrum für politische Schönheit“ will AfD den Krieg erklären

Die Versammlungsbehörde hat die Verwendung eines ausrangierten Panzers bei der Kundgebung verboten.
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Mit Panzer: „Zentrum für politische Schönheit“ will AfD den Krieg erklären

Bild (Philipp Ruch): Tobias Klenze [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons (Bild zugeschnitten)

Die Versammlungsbehörde hat die Verwendung eines ausrangierten Panzers bei der Kundgebung verboten.

Dresden. – Zur heutigen Landtagswahl in Sachsen will die umstrittene linke Gruppe „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS) im Rahmen einer Demonstration einen ausrangierten Panzer vor dem Dresdner Landtag postieren. Laut Angaben der Gruppe wurde dies jedoch von der Versammlungsbehörde untersagt.

Kriegserklärung an Alternative für Deutschland

ZPS-Chef Philipp Ruch erklärte, dass mit dem Panzer der AfD symbolisch der Krieg erklärt werden solle. Dies berichtete der „MDR“. Wörtlich sagte Ruch: „Wir sehen die Aktion als Zeichen der wehrhaften Demokratie und der Zivilgesellschaft.“ 

Er beteuerte, dass es die „letzten freien Wahlen“ im Bundesland seien könnten, weswegen man „vom Recht der Meinungsfreiheit Gebrauch machen“ sollte. Seiner Meinung nach bedrohe die AfD die freie Meinungsäußerung.

Bekannt ist das weit links stehende ZPS für diverse repressive Aktionen gegen das politische Gegenüber. So postierte die Organisation beispielsweise einen Nachbau des Holocaustmahnmals vor dem Fenster des AfD-Politikers Höcke. Mithilfe einer Website wollte das ZPS außerdem dabei „helfen“, rechte Demoteilnehmer in Chemnitz bei ihren Arbeitgebern anzuschwärzen. 

Stadt Dresden untersagt Verwendung von Panzer

Das „Radio Dresden“ berichtet, dass die Stadt nun die Verwendung des Panzers untersagte. Dies teilte eine Sprecherin des ZPS auf Nachfrage das Radiosenders mit.

Im Bescheid der Stadt heißt es demnach: „Die Verwendung des demilitarisierten Kampfpanzers wird als Kundgebungsmittel untersagt“. Der Grund für das Verbot sei, dass demilitarisierte Kampfpanzer lediglich auf „befriedetem Besitztum“ verwendet werden dürften, zu welchem der öffentliche Raum nicht zähle.

Das ZPS teilte mit, den Panzer trotzdem aufstellen zu wollen. Das Verbot würde das Recht auf Versammlung „sehr wohl beeinträchtigen“. Der Panzer sei ein „integraler Bestandteil der Versammlung“. Sollte der Panzer tatsächlich angeliefert werden, wolle die Polizei diesen notfalls abschleppen lassen, erklärte ein Sprecher.

Über den Autor

Joshua Hahn

Stellenausschreibugn - AfD Sachsen

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