Mord in Kandel: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Urteil ein
Das Landgericht Landau verurteilte Abdul D. wegen Mordes an seiner 15-jährigen Ex-Freundin Mia zu über acht Jahren Haft. Nun legt die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil ein. Das Frauenbündnis „Kandel ist überall“ kündigte Proteste gegen das „Skandalurteil“ an.
Nachdem am Montag Abdul D. am Landgericht Landau wegen Mordes und Körperverletzung zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt. Das teilte die Anklagebehörde laut ntv-Bericht am Mittwoch mit.
„Kandel ist überall“ kündigt Protest an
Weil es im Prozess Unklarheit über das wahre Alter des mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Asylwerbers gegeben hatte, holte das Gericht ein Gutachten zur Altersbestimmung ein. Der Gutachter schätzt das Alter von Abdul D. auf mindestens 17 Jahre, wahrscheinlich etwa 20. Wegen des Rechtsgrundsatzes „in dubio pro reo“ („Im Zweifel für den Angeklagten“) wurde der Angeklagte nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. Die Höchststrafe lag bei zehn Jahren, was auch die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.
Das Gerichtsurteil vom Montag sorgte für einige Debatten. So kündigte etwa das Frauenbündnis „Kandel ist überall“ für Freitag eine Protestaktion gegen das ihrer Ansicht nach zu milde Urteil an.
15-jährige Ex-Freundin ermordert
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Abdul D. am 27. Dezember 2017 in einem Geschäft in Kandel seine Ex-Freundin, die 15-jährige Schülerin Mia, mit mehreren Messerstichen ermordet hatte (Die Tagesstimme berichtete).