Mutmaßlicher Islamist in Berlin wegen Terrorverdachts festgenommen
Behörden nahmen am heutigen Mittwoch in Berlin einen 31-jährigen mutmaßlichen Islamisten tschetschenischer Herkunft fest. Dieser stand auf der bundesweiten Gefährderliste und steht unter dem Verdacht, einen Terroranschlag mittels Sprengstoff geplant zu haben.
Wie die Süddeutsche Zeitung am Mittwoch berichtet, konnten Beamten des Bundeskriminalamts einen 31-jährigen russischen Staatsbürger in Berlin festnehmen. Dieser soll aus islamistischen Motiven einen Sprengstoffanschlag in Deutschland geplant haben. Als mutmaßlicher Komplize für diese Pläne gilt ein mittlerweile in Frankreich inhaftierter Mann. Neben den BKA-Beamten unterstützten auch Einsatzkräfte der Antiterror-Einheit GSG-9 und des Berliner Landeskriminalamts den Einsatz.
Polizei durchkreuzte Anschlag-Vorbereitung
Der Gefährder ist einem Artikel der Berliner Morgenpost zufolge Tschetschene. Bereits vor einiger Zeit soll der Mann Vorbereitungen für einen Anschlag an einem unbekannten Ort getroffen haben. Zu diesem Zweck soll sich im August 2016 eine erhebliche Menge an Sprengstoff beschafft haben. Nachdem die Polizei offenbar diese Vorbereitungen durchkreuzte, trennte sich der Mann von seinem möglichen Komplizen Clément B.
Bei dessen Verhaftung in Frankreich wiederum fanden die Behörden drei Kilogramm Sprengstoff sowie mehrere Schusswaffen. Der mutmaßliche Komplize steht im Verdacht, auch in Frankreich eine Gewalttat mittels Sprengstoff geplant zu haben und soll in Deutschland auch Kontakte mit Anis Amri, dem Attentäter am Berliner Breitscheidplatz gepflegt haben. Auch der vereitelte Anschlag in Deutschland hatte anscheinend das Ziel, möglichst viele Menschen zu töten.
Suche nach Sprengstoff geht weiter
Im vorliegenden Fall bleiben einige Frage allerdings weiterhin ohne abschließende Klärung. Obwohl der tschetschenische Gefährder, den die Morgenpost als Magomed-Ali C. benennt, bereits seit geraumer Zeit im Visier der Behörden war, fehlt vom Sprengstoff jede Spur. Ursprünglich diente der Einsatz am Mittwoch der Klärung des Verbleibes des explosiven Guts. Bei der Durchsuchung seiner Berliner Wohnung konnten die Behörden allerdings keinerlei Sprengstoff sicherstellen.
Vorführung vor Ermittlungsrichter am Donnerstag
Nichtsdestotrotz will man den Tschetschenen am Donnerstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) vorführen. Dieser wird ihm seinen – bis dato nicht detailliert bekannten – Haftbefehl eröffnen und entscheiden, ob der Verdächtige zudem in Untersuchungshaft muss. Der maximale Strafrahmen hängt dabei auch von dessen Inhalt ab.
Für die Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (§310 StGB) sieht der Gesetzgeber Haftstrafen bis zu fünf Jahren vor. Bei einer allfälligen Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat (§89a StGB) bzw. der Bildung einer terroristischen Vereinigung (§129a) wären sogar bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug möglich.