Nach Lockdown: Kontrollen in Geschäften durch Polizei nur in Ausnahmen
In der ÖVP ist man sich noch uneinig, wer letztlich für die Kontrollen des „Freitestens“ zuständig sein soll.
Wien. – Nach dem dritten harten Lockdown in Österreich, der mit 17. Jänner endet, soll es die Gelegenheit geben, sich mittels Coronavirus-Test den Besuch von Geschäften und Restaurants zu ermöglichen. Zurzeit wird allerdings noch erarbeitet, wer dieses „Freitesten“ kontrollieren soll, erklärte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) am Montag. In der ÖVP gibt es dazu Uneinigkeiten.
Köstinger sieht Gesundheitsbehörde in der Pflicht
Wenn es nach Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) geht, dann sollen die Betreiber selbst die Kontrollen durchführen. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sieht die Wirte hingegen nicht in der Pflicht. Schon vor Weihnachten stellte Köstinger klar: „Die zuständigen Behörden können jederzeit und überall Kontrollen durchführen, ob sich jemand mit einem negativen Coronatest ‚freigetestet‘ hat. Es wäre absurd, diese Verantwortung den Betreibern von Lokalen aufzubürden. Davon war nie die Rede und das wird mit Sicherheit auch nicht so sein.“ Köstingers Sprecher betonte gegenüber der APA, dass die Gesundheitsbehörde zuständig sei. Sollten deren Kapazitäten nicht reichen, müsse die Polizei ausrücken.
Mögliche Stichproben durch Polizei
Im Normalfall wird die Kontrolle aber nicht durch die Polizei durchgeführt, stellt Nehammer im Gespräch mi der APA klar. Im Gegensatz zu Köstinger erkennt er hier vornehmlich die Zuständigkeit der Betreiber selbst – sowie auch der Wirtschaftskammer oder des Arbeitsinspektorats. Noch deutlicher wurde Nehammer in der Kronen Zeitung: „Ich sehe das so: Immer der, der die Erlaubnis bekommt, ein Geschäft zu betreiben, trägt die Verantwortung dafür, was in seiner Anlage passiert. Das wäre auch für Lokalbetreiber nach dem Freitesten so.“
Der Ressortchef will nicht ganz ausschließen, dass man seitens der Exekutive auch hier das ein oder andere Mal ausrücken wird müssen. Es könne sein, dass die Gesundheitsbehörden die Polizei zu Stichproben auffordern. Ein Einsatz sei an sich aber nur dann vorgesehen, wenn es zu einer Eskalation komme, also etwa wenn sich eine Person weigert, einen Ort zu verlassen, obwohl sie keinen Nachweis über ein negatives Corona-Testergebnis vorweisen kann.