Professor wegen Entwicklung und Verabreichung eines eigenen Impfstoffs verurteilt

Weil er Patienten einen nicht zugelassenen Corona-Impfstoff verabreicht haben soll, muss Winfried Stöcker 250.000 Euro Strafe zahlen. Er will in Berufung gehen.

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Professor wegen Entwicklung und Verabreichung eines eigenen Impfstoffs verurteilt

Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro gefordert.

© IMAGO / Funke Foto Services

Lübeck. – Das Amtsgericht Lübeck hat Professor Winfried Stöcker, Gründer der Firma Euroimmun, zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt. Der 77-Jährige hatte 2021 einen nicht zugelassenen Impfstoff gegen Corona verimpft und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen.

Der renommierte Labormediziner und Unternehmer Stöcker hatte Anfang 2020 einen eigenen Impfstoff gegen das Coronavirus entwickelt. Der Impfstoff, der auf einem klassischen Verfahren basiert, wurde zunächst an ihm selbst, dann an seiner Familie und seinen Mitarbeitern getestet. Trotz positiver Ergebnisse und der Zustimmung der Geimpften führte eine öffentliche Impfaktion am Flughafen Lübeck zu rechtlichen Konsequenzen.

Bei der Aktion im November 2021 wurden etwa 50 bis 100 Freiwillige mit Stöckers Impfstoff geimpft. Obwohl Stöcker selbst nicht anwesend war, sah das Gericht einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz als erwiesen an. Der Richter betonte, Stöcker habe vorsätzlich ein nicht zugelassenes Arzneimittel in den Verkehr gebracht.

An sich selbst und der Familie getestet

Verteidiger Wolfgang Kubicki argumentierte, Stöcker habe die Bestandteile des Impfstoffs weder selbst gemischt noch in seinem Labor hergestellt. Er forderte einen Freispruch, da es keine Hinweise auf eine eigenständige Herstellung gebe. Das Gericht folgte jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 10.000 Euro gefordert hatte, und verhängte eine deutlich höhere Strafe von 50 Tagessätzen zu je 5.000 Euro.

Stöcker verteidigte sein Handeln vor Gericht und betonte, er habe nur helfen wollen. Zeugen bestätigten, dass er die Teilnehmer der Impfaktion über die fehlende Zulassung des Impfstoffs informiert hatte. Dennoch sah das Gericht einen klaren Verstoß gegen geltendes Recht.

Die Verurteilung löste eine breite öffentliche Debatte aus. Stöcker, der für seine kritischen Äußerungen zu politischen Themen bekannt ist, will in Berufung gehen. Seine Befürworter sehen in ihm einen Pionier, der unkonventionelle Wege zur Bekämpfung der Pandemie beschritten hat, während seine Kritiker auf die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen im medizinischen Bereich hinweisen.

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