Prozess gegen afghanischen Messerstecher von Wullowitz beginnt in Linz

Am heutigen Mittwoch beginnt am Landesgericht Linz der mit Spannung erwartete Prozess gegen jenen Afghanen, der vergangenen Herbst im nördlichen Mühlviertel zuerst seinen Asylbetreuer und dann einen Landwirt erstochen haben soll. 
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Prozess gegen afghanischen Messerstecher von Wullowitz beginnt in Linz

Symbolbild: PxHere [CC0]

Am heutigen Mittwoch beginnt am Landesgericht Linz der mit Spannung erwartete Prozess gegen jenen Afghanen, der vergangenen Herbst im nördlichen Mühlviertel zuerst seinen Asylbetreuer und dann einen Landwirt erstochen haben soll. 

Linz. – Es war ein Fall, der ganz Österreich fassungslos hinterließ. Nach einem Streit wohl über Dienstzeiten bei der gemeinnützigen Tätigkeit, die ihm der Rotkreuz-Mitarbeiter vermittelt hatte, stach der Afghane zu. Anschließlich flüchtete er und attackierte den Bauern Franz G., um dessen Auto als Fluchtfahrzeug zu missbrauchen. Die filmreife Flucht endete schließlich in Linz, nun wird ihm ein Doppelmord vorgeworfen.

Tatverdächtiger gab kürzlich Opfern die Schuld

Erst nach einigen Tagen war Gewissheit: Auch das zweite Opfer überlebte die Horror-Tat nicht. Erst vor zwei Wochen stellte sich dann heraus: Der mutmaßliche Täter Jamal A. (33) zeigt keinerlei Reue. Wie die Heute kürzlich berichtete, finde er es zwar nicht gut, dass zwei Menschen durch ihn sterben mussten.

Gleichzeitig, so seine Ansicht, trügen beide Opfer „selbst Schuld an ihrem Tod“. Weiters, so die Ansicht des strenggläubigen Muslims: „Nur Allah kann über mich richten“. Der Tatverdächtige kam im Jahr 2015 offenbar mit Unterstützung von Schleppern nach Österreich.

Laut Gutachten war Afghane zurechnungsfähig

Der ORF wiederum zitiert den geständigen Mann am heutigen Mittwoch mit der Darstellung, dass Jamal A. die beiden Opfer gar nicht töten, sondern nur erschrecken hätte wollen. So oder so: Obwohl der Mann eine Wahnerkrankung besitzt, stuft ihn ein Gutachten als zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig ein. Egal, ob das Urteil letztendlich auf zweifachen Mord oder auf ein anderes Tötungsdelikt lautet, steht dem Afghanen demnach wohl eine lange Freiheitsstrafe ins Haus.

Für den Mann gilt selbstverständlich bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Für Stirnrunzeln sorgte in diesem Zusammenhang die Ankündigung der einschlägig bekannten Anwältin Astrid W., Identitären-Leiter Martin Sellner verklagen zu wollen. Dieser hatte wenige Tage nach der bestialischen Tat den mutmaßlichen Täter in einer Gedenkrede als „Mörder“ bezeichnet – Die Tagesstimme berichtete.


Weiterlesen:

Wegen Gedenkrede: Anwältin verklagt Identitären-Leiter Sellner (21.10.2019)

Messerattacken in Wullowitz: Nun auch zweites Opfer verstorben (18.10.2019)

Messerattacke in Asylunterkunft: Streit wegen Arbeit als Auslöser (16.10.2019)


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Über den Autor
Julian Schernthaner

Julian Schernthaner

Der studierte Sprachwissenschafter wurde 1988 in Innsbruck geboren und lebte sieben Jahre in Großbritannien. Vor kurzem verlegte er seinen Lebensmittelpunkt ins malerische Innviertel, dessen Hügel, Wiesen und Wälder er gerne bewandert.

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